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„Die Corona-Maßnahmen beruhen auf Gesetzen, bei denen es ausschließlich um COVID-19 geht. Die Regelungen sind damit wede…

„Die Corona-Maßnahmen beruhen auf Gesetzen, bei denen es ausschließlich um COVID-19 geht. Die Regelungen sind damit wede...

„Die Corona-Maßnahmen beruhen auf Gesetzen, bei denen es ausschließlich um COVID-19 geht. Die Regelungen sind damit weder für die Grippe, RSV oder sonstige Atemwegsinfektionen anwendbar.

(…)

Eine allgemein drohende Überlastung des Gesundheitssystems genüge auf keinen Fall. Es müsse einen inneren Zusammenhang zwischen einer etwaigen Gefährdungslage und dem Regelungsgegenstand (hier: COVID-19) geben. „Andernfalls könnte man auch willkürlich Maßnahmen festlegen, die das Gesundheitssystem potentiell entlasten, zum Beispiel das Verbot, Risikosportarten auszuüben.“ Die Maskenpflicht im ÖPNV sei daher rechtswidrig.“

https://merkurist.de/mainz/im-oepnv-rheinland-pfalz-bleibt-bei-maskenpflicht-doch-die-begruendung-irritiert_PNm

t.me/Rosenbusch

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