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Tierversuche

In Japan ist die Todesrate mit 2,4 auf 100.000 Einwohner weltweit am niedrigsten. Wenn jedoch ein Japaner nach USA auswandert und sich dort den Eß- und Lebensgewohnheiten anpaßt, tritt bei diesem die tödliche Zuckerkrankheit in gleicher Häufigkeit wie bei den Amerikanern auf. Ähnlich hoch wie in den westlichen Ländern ist sie bei den Wohlhabenden in Indien, während der Diabetes bei der armen Bevölkerungsschicht praktisch nicht vorkommt, ebenso wie bei den Vegetariern Europas. (12)

Die Ursachen dieser Krankheit sind also bekannterweise ernährungsbedingt. Wäre es also nicht besser, ihre Entstehung durch Aufklärung zu verhindern, als die »Ursachen« im fragwürdigen Experiment zu suchen, mit dem sowieso nur eine Symptomatik erzeugt werden kann?

Die Contergan-Katastrophe

Eine der wohl schwerwiegendsten unzutreffenden Interpretationen experimenteller Ergebnisse der jüngsten Zeit ist in der die Aussagesicherheit und Übertragbarkeit solcher Werte für den Menschen verschleiernden Behauptung zu sehen, daß vor der Zulassung des CONTERGAN nicht genügend Tierversuche und insbesondere keine Untersuchungen der Substanz Thalidomid auf ihre mißbildenden Eigenschaften gemacht worden seien. Solche Aussagen müssen richtiggestellt werden:

Als Contergan (Thalidomid) 1957 auf den Markt kam, versandte die Herstellerfirma ca. 40.000 (!) Rundschreiben an Ärzte, Apotheker und andere, in denen es als das beste Mittel für Schwangere und stillende Mütter bezeichnet wurde. Als »wirklich neues Produkt« habe man seine Sicherheit durch ausgedehnte Tierversuche besonders gründlich überprüft!

Bereits 1961 lagen dem Hersteller mehr als 1600 dringende Warnungen über Schädigungen vor, die man seinem Medikament zuschreiben mußte, und im Alsdorfer Prozeß stellt die Staatsanwaltschaft fest, daß die Firma bereits 1960 genügend Informationen gehabt habe, das Präparat vom Markt zurückziehen zu müssen.

Die Herstellerfirma mit Lizenznehmern in 11 westlichen, 7 afrikanischen und 17 asiatischen Ländern machte also nicht nur vor der Zulassung von Contergan außergewöhnlich viele Tierversuche gezielt auf seine teratogenen Nebenwirkungen, sondern auch nach diesen Hinweisen und während des jahrelangen Prozesses.

Noch 1962 brachte der britische Lizenznehmer Distillers das Thalidomid unter dem Namen »Distival« mit der Zusicherung auf den Markt, daß es auch von Schwangeren und stillenden Müttern mit »absoluter Sicherheit« ohne Nebenwirkungen eingenommen werden könne, weil alle Tierversuche keinen Hinweis auf Schädigung der Leibesfrucht erbracht hätten. Als der nach Jahren wohl längste Prozeß 1970 endete, waren unzählige Tiere aller Arten vergeblich geopfert worden, um die Teratogenität des Contergans zu belegen.

Lediglich an einem seltenen australischen Kaninchen und an einer relativ seltenen Affenart konnte bei vieltausendfacher Überdosierung und monatelanger Verabreichung gelegentlich eine Fehlbildung bei den Nachkommen beobachtet werden. Hier wurde aber sofort geltend gemacht, daß diese Ergebnisse keine Aussage für den Menschen hätten, weil Mißbildungen ebenso wie Krebs »immer entstehen könnten«, wenn man die Substanz in so hohen Dosen und so langzeitig verabfolgen würde.

Zahlreiche Gerichtssachverständige – sprich Experimentatoren – sagten im Prozeß unter Eid aus, daß die Tierversuchsergebnisse niemals für den Menschen schlüssig seien. Unter diesen Gutachtern befand sich auch der Nobelpreisträger Ernst Boris Chaim, der mit Flemming zusammen die antibakterielle Wirkung des Penicillins entdeckte. Laut Gerichtsprotokoll äußerte er sich am 2.2.1970 wie folgt:

»Kein Tierversuch mit einem Arzneimittel, auch wenn er an vielen Tiergattungen einschließlich Primaten unter allen erdenklichen Bedingungen durchgeführt wird, kann eine Garantie dafür geben, daß das so geprüfte Arzneimittel beim Menschen sich gleich verhält; denn der Mensch gleicht eben in vielen Beziehungen nicht dem Tier!«

Wegen dieser bestätigten Nichtübertragbarkeit der Tierversuchsergebnisse auf den Menschen wurde die Herstellerfirma von der Haftung freigesprochen. (12)

Teil 3

Mit wissenschaftlicher Akribie nimmt der Autor hier das auseinander, was als »Tierversuche im Dienste der Menschheit« bezeichnet wird. Ein besonders interessanter Aspekt ist dabei der sogenannte Schwellenwert. Jener Wert, auch als Grenzwert bekannt, der nach »wissenschaftlichen Erkenntnissen« bei Unterschreitung für die menschliche Gesundheit unbedenklich ist. Auch dieser Wert wird in Tierversuchen ermittelt. Die Festsetzung der »Wirksamkeit« bleibt dabei dem Experimentator, sprich dem industriellen Auftraggeber, überlassen. Denn allgemein anerkannte Kriterien für eine »Wirkung« oder »Nichtwirkung« gibt es im Tierversuch nicht. Also handelt es sich bei den sogenannten Grenzwerten schlicht und ergreifend um Wissenschaftsbetrug.

Die operative Ausbildung

Häufig wird auch die Notwendigkeit einer tierexperimentellen Ausbildung des operierenden Arztes behauptet und festgestellt, daß die Übung am lebenden Tier zur Erlangung manueller Fertigkeiten unerläßlich sei. Dementgegen ist darauf zu verweisen, daß die Prüfungsordnung weder für das Examen des Arztes noch für eine Facharztanerkennung operative Tätigkeiten am Tier fordert, sondern den Nachweis über durchgeführte Fachgebiets-Operationen am Menschen.

Im allgemein anerkannten Ausbildungsgang erwirbt sich der Chirurg seine Grundkenntnisse zunächst durch Assistenzen in der Chirurgie und Unfallchirurgie.

Entsprechend seiner Erfahrung und Sicherheit wird er dann zu überwachter operativer Tätigkeit herangezogen, bis der ausbildende Chirurg über seinen selbstverantwortlichen Einsatz entscheidet. Auch besondere Kenntnisse in der Mikrochirurgie werden so erworben, denn selbst die Arbeit mit dem Operationsmikroskop erfordert keine Übungen am lebenden Mitgeschöpf. Die Lernübungen zur Umstellung erlangter operativer Fertigkeiten auf die veränderten optischen Verhältnisse werden in vielen Ländern – erforderlichenfalls – in Gefäßmodellen oder an den verschiedenen kalibrierten Gefäßen einer Plazenta vorgenommen.

Wenn solche Übungseingriffe am Tier erfolgen, dann sind dafür unter anderem fehlende manuelle Erfahrungen durch unzureichende Assistenzen und besonders Zeitdispositionen ausschlaggebend. Damit müssen sie aber als Zweckmäßigkeitserwägungen für persönliche Erleichterungen definiert werden; keinesfalls sind sie eine unerläßliche Ausbildungsnotwendigkeit. Viele Tausende Chirurgen und ihre Teams sind fähige und verantwortungsbewußte Operateure geworden, ohne jemals an einem lebenden Tier geübt zu haben.

Eine ähnliche Beurteilung ist auch für die Transplantations-Chirurgie angebracht: Die operative Technik beherrscht der fachgemäß ausgebildete Arzt und diese bereitet keine Schwierigkeiten. Problematisch wird das Operationsergebnis immer erst durch die mehr oder weniger gute Verträglichkeit des Transplantates, die in unterschiedlicher Häufigkeit zu Abstoßungsreaktionen führt. Gerade diese Risikofrage aber kann für den Menschen nicht am »Tiermodell« beantwortet werden, ja nicht einmal an einem anderen Menschen. Auch sind weder der Dosierung noch Wirkung oder Nebenwirkung der benötigten Immunsuppressiva für ihn tierexperimentell zu beurteilen.

Der andersdenkende Arzt

Trotz dieser allgemein anerkannten Umstände wird dem tierversuchsablehnenden Mediziner oft Inkonsequenz im Denken oder gar Unlogik vorgeworden, weil er Medikamente benutze, die im Tierversuch »getestet« wurden. Eine sehr einfache Überlegung kann hier Klarheit schaffen, wo der Gedankenfehler zu suchen ist:

  1. Daß Tierversuche gemacht wurden und noch gemacht werden, ist kein Beweis für ihre Notwendigkeit, denn es gibt viele andere Gründe, sie durchzuführen. Es wird durch diese Experimente auch nicht widerlegt, daß nicht auf andere Weise sogar bessere Erkenntnise hätten erworben werden können und wurden.
  2. Wenn der Arzt Medikamente verschreibt und der Patient sie einnimmt, besagt das nicht, daß man mit ihrer »tierexperimentellen Erprobung« einverstanden ist und diese für sinnvoll und verwertbar hält. Wenn für die Zulassung in der Humanmedizin die Experimentergebnisse vom Tier nicht akzeptiert werden, sondern nur die »klinische Erprobung« und der Nachweis auf Unbedenklichkeit am Menschen, ist ihre relativ risikofreie Dosierung und Anwendung nicht auf die Tierversuche zurückzuführen, vielmehr auf die geforderte menschliche Prüfung.
  3. Der kritische Mediziner lehnt auch keineswegs eine Forschung ab, wie es ihm oft unterstellt wird. Auf Grund unvoreingenommener Betrachtung bisheriger Ergebnisse und Erfahrungen ist er allerdings der begründeten Auffassung, daß am Tier weder die erforderlichen Erkenntnisse über menschliche Erkrankungen, noch eine Medikamentensicherheit gewonnen werden können und daß diese leidvolle und tödliche Verwertung unserer Mitgeschöpfe, unabhängig von vermeintlichen, behaupteten oder tatsächlich verwertbaren Ergebnissen mit einer humanistischen Verhaltenweise und Humanmedizin im Sinne des Wortes nicht vereinbar ist.

Der bekannte Psychiater und Neurophysiologe der Universität Oxford, Prof. Dr. Ryder, schrieb in seinem Buch »Victims of science«:

»Wissenschaftlicherseits werden die Tierexperimente mit der Ähnlichkeit und Vergleichbarkeit von Tier und Mensch begründet, die grausamen Handlungen an den Mitgeschöpfen dagegen mit der Verschiedenheit von Leiden und der nicht zutreffenden geringeren Schmerzempfindlichkeit des Tieres zu rechtfertigen versucht. Entweder unterscheiden sich Mensch und Tier so erheblich, daß die Experimente keine oder nur eine ungenügende Aussage für uns haben, oder die Tiere sind uns so ähnlich, daß sich die grausamen und tödlichen Versuche von selbst verbieten. Ich glaube nicht, daß die Leiden, die ich den Versuchstieren zugefügt habe – es waren leider etliche -, den Menschen auch nur im geringsten geholfen haben!«

Der LD-50-Test

Auch über diese tierexperimentellen Untersuchungsmethoden auf Giftigkeit von Fremdsubstanzen für den Menschen scheinen ergänzende Informationen dringend erforderlich. Schon ihr Erfinder Trevan bezeichnete sie 1927 als absolut unbefriedigend, obwohl er damit nur in grober Weise die akute Toxizität von Fremdstoffen am Arbeitsplatz beuteilen wollte. Wegen zunehmender Wissenschaftskritik über die Verwertbarkeit und laufender Öffentlichkeitsproteste über die qualvolle Tierbehandlung wird dieser Test zwar offiziell nicht mehr gefordert, jedoch seitens der federführenden amerikanischen Organisation FDA (Food and Drug Administration), der EPA (Enviro-nmental Protection Agency), der CPSe (Consumer Product Safety Commission) für die Zulassung eines Produktes stillschweigend vorausgesetzt. (26)

Da die Hersteller sowohl mit den USA als auch den anderen Ländern ins Geschäft kommen wollen, wird er unberührt der berechtigten Beanstandungen und seiner Wertlosigkeit für den Verbraucher noch laufend angewendet. Trotz eines vielfachen »grundsätzlichen« Verbotes in den Gesetzen und Verordnungen mehrerer Länder sorgen zahlreich vorgesehene Ausnahmeregelungen für seine weitere Durchführung ohne Schwierigkeiten. Dabei ist es unerheblich, daß aus Zweckmäßigkeitsgründen einer Namensänderung jetzt OECD-weit der sogenannte Limit-Test oder FDP-Test empfohlen wird, dem lediglich eine unwesentlich geringere Tierzahl und etwas andere Experimentkriterien zugrunde liegen.

Das Wesentliche aus der Sicht des Konsumenten blieb unverändert, daß sie keine verwertbare Aussage darüber machen, ob die geprägten Substanzen für den Menschen in gleicher Weise wie für das Tier ungiftig oder schädlich sind. Die durch sie festgestellten tierischen Letaldosen haben ohnehin für den Menschen keine Bedeutung. Augenscheinlich dienen diese Maßnahmen mehr zur rechtlichen Absicherung bei Transport und Anwendung im Hinblick auf Produzentenhaftung. Wenn sie tatsächlich im Interesse der Verbrauchers vorgenommen würden, dürften die »geprüften« Produkte gar nicht auf den Markt kommen, weil so kein Hinweis auf ihre Anwendungssicherheit zu erhalten ist.

Für alle heute anonymisierend als »Altlasten« bezeichneten hochgiftigen, krebserregenden und gesundheitsschädlichen chemischen Substanzen wurden Millionen hochentwickelter Säugetiere qualvoll im LD-50-Test geopfert, um die Verträglichkeit für den Menschen zu beurteilen. Jetzt müssen wegen ihrer ergebnismäßig nachgewiesenen Gesundheits- und Lebensgefährdung vielfache Milliarden-beträge zur umfassenden Bodensanierung aufgebracht werden, ohne daß man weiß, wie sie gefahrlos zu vernichten wären. Und das ist nur die Spitze eines Eisberges! Es wäre an den befürwortenden Wissenschaftlern, den Behörden und der Industrie, Stellung zu nehmen, ob diese Tests nun in verwertbarer Weise die Giftigkeit erkennen ließen oder die Substanzen trotz ihrer nachgewiesenen Schädlichkeit verwendet wurden. In beiden Fällen wären umgehend Konsequenzen zu ziehen!

Der Unfug der »Grenzwerte«

Der nachfolgend skizzierte Berechnungsmodus für die sogenannten Ungiftigkeits- und Verträglichkeits-Grenzwerte der Chemieprodukte des täglichen Lebens macht erkennbar, bis zu welcher Gedankenakrobatik solche »wissenschaftlichen« Prüfmethoden bei wirtschaftlichem Interesse kulminieren können: Zum Zwecke des weiteren Verkaufs und der Verwendung der konzentrationsabhängig häufig sehr schädlichen Chemikalien unterstellt man einfach, daß sie unterhalb einer bestimmten Konzentration keine schädigende Wirkung für den Organismus hätten, und daß es eine errechenbare Dosis gäbe, die ohne Gesundheitsgefährdung dem biologischen System laufend zugemutet werden könne.

Unter dieser Prämisse errechnete der »Rat der Umwelt-Sachverständigen« 1974 für die ca. 5.000 toxikologisch wirkungsbekannten chemischen Substanzen je eine sogenannte Ungiftigkeitsgrenze von Fremdsubstanzen für den menschlichen Organismus und benannte sie NEL – no effect level -, in gleicher Weise wurde eine tägliche Verträglichkeitsdosis festgelegt, die gefahrlos lebenslang eingenommen werden könne und mit ADI bezeichnet – acceptable daily intake – (14), obgleich alle kompetenten Wissenschaftler die Auffassung vertreten, daß es solche Wirkungsschwellenwerte im biologischen Organismus gar nicht gibt und daß keine noch so kleine Dosis einer Fremdsubstanz existiert, die im Körper ohne Wirkung sei! (15, 16, 12). Sie alle stellen fest, daß nur die Null-Dosis ein NEL ist (16) und daß die klinische »zero-response« des Organismus kein Beweis für eine »no-response« ist. (17)

Die funktionsändernden Wirkungen von Substanzmengen unterhalb der NEL-Grenzwerte zu ignorieren, weil sie nicht unmittelbar klinisch erkennbar und analytisch erfaßbar sind, muß als unwissenschaftlich und verbraucherfeindlich bezeichnet werden. Jeder in das biologische System gelangende Fremdstoff hat Einfluß auf seine Funktionen und seinen Zustand, sowie er häufig Ursache sich erst später manifestierender Krankheiten ist. Ein Vergleich mit der Musik drängt sich auf, deren Einwirkung auf den Gesamtorganismus niemand bezweifelt, aber doch physiologisch-chemisch zunächst nicht erkennbar wird. Entsprechend den Beurteilungskriterien für die NEL-Wirkungsschwellenwerte müßten die Musiker aber erst mit ihren Instrumenten auf die Zuhörer einschlagen, um anhand von Wunden und Schädelbrüchen die »Wirkung« der Musik auch »wissenschaftlich« anerkannt zu bekommen!

Trotzdem dienen diese Schwellenwerte seither als verwaltungsrechtliche Grundlage einer gesundheitlichen Zumutbarkeit für den Verbraucher, obwohl mehr als 80 000 weitere, nicht wirkungsbekannte Substanzen zur Verwendung zugelassen sind! Diese Ungiftigkeits- und Verträglichkeitsgrenzwerte wurden aus mehreren unbestimmten und unbestimmbaren Faktoren auf der klinisch erkennbaren und analytisch erfaßbaren Wirkung im Tierexperiment »errechnet«. Schon hier beginnen aber die Unberechenbarkeiten insofern, als es für den Tierversuch keine definierten und allgemein anerkannten Kriterien einer »Wirkung« oder »Nichtwirkung« gibt und ihre Feststellung somit ausschließlich der subjektiven und interessensgebundenen Beurteilung des Experimentators oder seiner Hilfskräfte überlassen bleibt.

Ein weiteres Problem dieses smarten Berechnungsmodus bieten die ihm zugrundeliegenden Wissenschafts-Theorien über die Wirkungsweisen der Fremdsubstanzen im biologischen System, mit denen in unterschiedlicher Form wirkungsspezifische Zellrezeptoren und eine dort ablaufende Dosis-Wirkungsbeziehung angenommen wird. Es gibt jedoch mehrere solcher Zell-Rezeptor-Theorien, von denen aber keine alle Pharmakonwirkungen erklären oder die anderen stichhaltig widerlegen kann.

Es existiert also keine theoretische Grundlage, die alle Wirkungsphänomene zuverlässig und unwiderlegbar erklären könnte. (18)

Weitere unzulängliche Kriterien sind dadurch gegeben, daß im Gegensatz zu Wissenschaftsmeinungen für die Wirkungsdimension einer Substanz lediglich Dosis und Einwirkungsdauer angesetzt und die Vorbelastung des Organismus durch andere Chemikalien unberücksichtigt gelassen wird. Verträglichkeit, Reaktion und Giftigkeitswirkung im biologischen System hängen aber überwiegend von der Stabilität und Kompensationsfähigkeit des Organismus ab – sprich Gesundheit -, demgegenüber Dosis und Einwirkungdauer von untergeordneter Bedeutung sind.

Außerdem waren der menschliche und tierische Organismus vorher lebenslang unbekannten Arten und Mengen anderer chemischer Substanzen ausgesetzt, die alle in unbekannter Weise im Körper kumulieren. Solche Vorbelastungen durch verbliebene Fremdsubstanzen sind unbeurteilbar und jede verursacht einen anderen Verträglichkeitslevel für den zu prüfenden Stoff. Eine auch nur annähernd korrekte Giftigkeitsbewertung wird dadurch unmöglich. (18, 19)

Als weiterer unkalkulierbarer Faktor sind die verwendeten Grundwerte dieser Berechnung »zur Sicherheit des Verbrauchers« zu bezeichnen, die aus Tierversuchen stammen. Die zwischen Mensch und Tier oft stark unterschiedlichen Verträglichkeiten von Fremdsubstanzen bis zur gegensätzlichen Wirkung verhindern jedoch, unabhängig von der Unmöglichkeit ihrer verbindlichen Beurteilung am »Tiermodell«, eine Übertragbarkeit der Werte und damit auch eine nur annähernde Quantifizierung beim Menschen. (20)

Nicht zuletzt erscheint dann auch noch eine sechste unbekannte Dimension in dieser Berechnung, das ist der sogenannte Sicherheitsfaktor S, für dessen Anwendung es weder wissenschaftlich noch rechtlich bindende Dimensionen gibt. Darum wird er von jeder Institution oder Behörde, je nach Umständen, Vorstellungen und Notwendigkeiten, zwischen 0 und 100 angesetzt und bedarfsweise geändert. Es ist der Faktor, mit dem die Verträglichkeitswerte unserer zunehmend verschmutzten Umwelt laufend nach oben korrigiert werden, um der Öffentlichkeit zum Zwecke des weiteren Konsums die Ungefährlichkeit der Fremdsubstanzen vorzugeben (21). Solche Auffassungen eines »Verbraucherschutzes« haben natürlich ihre Folgen.

Krebserkrankungen

In der Tumorforschung ist allgemein bekannt und anerkannt, daß 80 bis 90% aller Krebserkrankungen des Menschen durch chemische Substanzen ausgelöst werden, die mit der Nahrung, über Medikamente, durch Körperpflegemittel, Kleidung und andere Umwelteinflüsse an und in den Körper gelangen (22). Die meisten dieser täglich vielfach kontaminierenden Produkte sind im Tierversuch dosisabhängig giftig, krebserregend, organschädigend, fruchtschädigend, allergisierend oder mit anderen Nebenschäden ausgewiesen (20, 23). Jeder würde nun daraus den Schluß ziehen, daß zum Schutze des Verbrauchers ihre Verwendung zumindest drastisch eingeschränkt werden müßte, doch das Gegenteil ist der Fall.

Über den Umweg Tierversuche und dem angegebenen Berechnungsmodus legalisiert man die Möglichkeit ihrer ständig zunehmenden Verbreitung. Trotz der nachgewiesenen krebserregenden Nebenwirkungen wird ihre Verarbeitung, Anwendung oder Entstehung – wie z.B. Formaldehyd, Asbest, Dioxine, Perchloraethylen, Furane, Propione und andere – weiterhin mit der Begründung zugelassen und in Kauf genommen, daß die Ergebnisse der Tierversuche doch nicht auf den Menschen übertragen werden können!

Verständnislos fragende Verbraucher werden dann beruhigend auf die »wissenschaftlich gesicherten« Ungiftigkeits- und Verträglichkeitsgrenzwerte NEL und ADI verwiesen, die jede Gesundheitsgefährdung ausschließen würden.

Zur Vervollständigung dieses eigenartigen Verbraucherschutzes und der unbegreiflichen Wissenschaftslogik erscheint noch erwähnenswert, daß mit Milliardensubventionen seit Jahrzehnten am erklärt untauglichen Objekt – dem Tier – nicht nur unermüdlich nach den Ursachen der Krebsentstehung geforscht wird, sondern auch nach weiteren chemischen Verbindungen, um die auf diese Weise bereits verursachten tödlichen Krankheiten und Tumorbildungen wieder durch tierexperimentell »geprüfte« und für »unbedenklich« erklärte weitere chemische Fremdsubstanzen zu heilen!

In dem jährlich mit mehr als 100 Millionen DM bezuschußten Heidelberger Krebsforschungsinstitut wurden in den letzten Jahrzehnten weit über 300.000 verschiedene chemische Substanzen auf ihre Kanzerogenität am Tier »getestet«. Nahezu 6.000 davon zeigten am »Tiermodell« eine erfolgversprechende Wirkung auf den Tumor, mußten aber dann beim Menschen als wirkungslos eliminiert werden. Für die Rechner sei ergänzt, daß für jede Substanztestung durchschnitlich 100.000 Tiere verschiedener Art verbraucht werden. Die tierexperimentelle Forschung wird jährlich mit weit über 250 Millionen bezuschußt, die klinische Forschung am Krankenbett erhält im gleichen Zeitraum 400.000 DM! (25)

Die umfassende toxikologische Überprüfung einer wirkungsunbekannten Fremdsubstanz kostet durchschnittlich 2,5 Millionen DM und dauert im Schnitt 1,5 Jahre. Die Unkosten sind leicht errechenbar, was die nachträgliche Analyse der bereits zugelassenen wirkungsunbekannten Substanzen benötigen würden und es wird ersichtlich, mit welchen Zeiträumen von den Experimentatoren für die weitere »Notwendigkeit« von Tierversuchen gerechnet wird.

Teil 4

Das ist die vierte und letzte Folge einer sehr gründlichen Arbeit, die belegt, daß Tierversuche nicht nur unwissenschaftlich, sondern auch gefährlich für Patienten und Verbraucher sind, da aus diesen Versuchen falsche Rückschlüsse gezogen werden. Am Beispiel des sogenannten Draize-Tests, bei dem Kaninchen-Augen dazu herhalten müssen, chemische Reizstoffe zu testen, beweist Dr. Hartinger eindeutig, wie unnötig solche Versuche sind und welch gefährliche Auswirkungen diese Tests auf den Menschen haben.

Der Draize-Test

Tierversuche
Foto: Antivivisektion e.V., fair use.

Eine der ältesten, vielfach als untauglich für den Menschen beurteilten, aber trotz wesentlich besserer Ersatzmethoden auch heute noch praktizierten Verträglichkeitsuntersuchungen ist der Draize-Test am Kaninchenauge.

Er wurde 1944 von dem bei der Food and Drug Administration (FDA) in USA angestellten Toxikologen John M. Draize entwickelt und sollte vorwiegend zur groben Bestimmung giftiger Industrie-Chemikalien am Arbeitsplatz dienen. Für den Test werden gewöhnlich sechs Albino-Kaninchen mechanisch bewegungsunfähig gemacht und die zu testende Substanz jedem in ein Augenlid eingegeben; Betäubungsmittel werden nicht verabreicht. Im Abstand von 1, 24, 48 und 72 Stunden bis zu 21 Tagen bewertet man visuell die am Auge eintretenden Schäden nach einer Skala von 4 oder 6 Stufen.

Dieser Kontakt mit hoch konzentrierten, ätzenden chemischen Substanzen führt zu ausgedehnten schweren Zerstörungen des Auges sowie häufig zur Erblindung und auch zum Tod des Tieres. Es ist bekannt, daß die an sich stummen Tiere vielfach vor Schmerzen schreien!

Selbst Draize stellte fest, daß sein Test sehr problematisch sei und wissenschaftlichen Anforderungen nicht entspräche. Die Chemikalien hätten häufig beim Menschen ganz andere Wirkungen, als die tierischen Testresultate erwarten ließen. Darrol S. Weil und Bobert A. Scala, bekannte Toxikologen der Varbegie Mellon-Universität, verteilten deshalb 1972 an 24 verschiedene universitäre und staatliche Laboratorien Prüfsubstanzen zur vergleichenden Ergebnisbeurteilung. Das Resultat war katastrophal. Diese damals seit 30 Jahren und auch heute noch angewandte Methode zur Beurteilung des Schweregrades von Augenreizungen für den Menschen zeigte in allen Labors bei der gleichen Tierspezies regelmäßig unterschiedliche Ergebnisse bis zur Gegensätzlichkeit (26).

Die Gründe für diese unverwertbar unterschiedlichen Resultate von Tier zu Tier müssen vorwiegend auf die subjektiv-visuelle Beurteilung des klinischen Befundes und eine nicht nach einheitlichen Richtlinien angewandte Skala gesucht werden, obwohl damit nicht die enormen Wirkungsunterschiede bis zu 100% zu begründen sind. Daß diese Ergebnisse dann nicht auf den Menschen übertragen werden können, dafür sind folgende anatomische, physiologische und chemische Unterschiede zwischen Tier und Mensch verantwortlich:

  1. Das Kaninchenauge hat keine Tränendrüsen wie der Mensch und die Schmerzschwelle durch Augenschädigung liegt bei ihm wesentlich höher. Aus beiden Gründen werden deshalb seine Augen von der Tränenflüssigkeit nicht so rasch gesäubert wie beim Menschen.
  2. Im Gegensatz zum Menschen hat das Kaninchenauge eine Nickhaut, deren Reaktion auf die verwendete Substanz selbst von Tier zu Tier stark unterschiedlich ist.
  3. Die Nickhaut des Kaninchens entfernt die eingebrachten Substanzen auf andere Weise und besser als beim Menschen.
  4. Beim Menschen bilden sich als Reaktion auf bestimmte Substanzen in der äußeren Hornhautschicht sogenannte Hautvakuolen, beim Tier nicht.
  5. Die vordere Basalmembran ist beim menschlichen Auge sechsmal dicker.
  6. Die Hornhaut nimmt beim Kaninchenauge 25% der Augenoberfläche ein, beim Menschen nur 7%.
  7. Der pH-Wert der Tränenflüssigkeit des Menschen ist mit 7,1 bis 7,3 bedeutend niedriger als beim Kaninchen mit 8,6.

Daß die Ergebnisse des Draize-Tests auch nicht auf die Anwendungsgefahr beim Menschen hinweisen, belegt die erstaunlich fachliche und juristische Beurteilung der Versuchsresultate: Bei der typischen Versuchsanordnung mit sechs Kaninchen stuft man die getestete Substanz dann als Reizstoff ein, wenn mindestens zwei der Tiere eine Augenreizung aufweisen. Wenn jedoch nur ein Tier der sechs diese Symptome bekommt, wird die Substanz nicht als Reizstoff betrachtet!

Zahlreiche Substanzen bestehen den Draize-Test nicht, doch sie werden trotzdem vermarktet. Die Kosmetikfirma Clairol vertreibt ein Produkt, obwohl Reizwirkungen bis zu bleibenden Schäden nachgewiesen wurden; auf der Packung steht:

»Vorsicht, dieses Produkt darf nicht zum Färben von Augenwimpern oder -brauen verwendet werden, da dies zur Erblindung führen kann! Sofortige ärztliche Behandlung wird empfohlen!«

Offensichtlich ist damit die Gefahr einer Produkthaftung juristisch abgewendet!

Viele Produzenten führen deshalb keine Tierversuche mehr durch oder haben nie welche durchgeführt; sie verwenden für ihre Produkte nur solche Wirk- und Zusatzstoffe, die bereits als unbedenklich bekannt und eingestuft sind. Die FDA führt ein Verzeichnis für solche GBAS-Substanzen (GBAS = Generally Recognized as Safe) (27).

Für die Ausführlichkeit der Darstellung dieser tierexperimentellen Testmethoden wird um Verständnis gebeten. Sie ist jedoch notwendig, um die Vielschichtigkeit der Tierversuchs-Ideologie, die praktische Unmöglichkeit der Ergebnisvoraussage und -übertragung, die selten angesprochenen juristischen Hintergründe und die Tendenzen der Befürworter erkennen zu können.

Ein Wort zu den Ersatzmethoden

Es ist mehr als unbefriedigend nur festzustellen, daß zwischen Mensch und Tier so erhebliche, unvorhersehbare Wirkungs- und Verträglichkeitsunterschiede bestehen und unverständlich, daß erst in jüngster Zeit unter dem Protest der Tierversuchsgegner aus wissenschaftlichen, verbraucherbezogenen und tierschützerischen Aspekten mit erstaunlicher Zurückhaltung nach Ersatzmethoden mit sicherer Voraussage und Übertragbarkeit gesucht wird.

Was nutzen denn die bisher erarbeiteten Alternativmethoden, die von der Wissenschaft seit langem anerkannt und sogar als besser, sicherer und aussagekräftiger für den Menschen bezeichnet werden? Man wendet sie nicht an, weil einerseits ihre Validierung seit Jahren verzögert wird, obwohl kein einziger Tierversuch je validiert wurde. Andererseits, wenn sie gesetzlich anerkannt werden, sind sie neben den Tierversuchen auch zugelassen, aber nicht alleine gefordert. Bei der gegenwärtigen zivilrechtlich noch nicht abgeklärten Situation, ob die Alternativmethoden die gleichen haftungsentbindenden Folgen für den Produzenten haben wie die Tierversuche, und beim Verkaufsinteresse seiner Produkte in andere Länder werden weiterhin umfangreich die Toxizitätsprüfungen am Tier mit dem LD-50-Test oder seinen Variationen vorgenommen. Auch dieser Umstand ist hinlänglich bekannt und in der Gesetzgebung dafür ausreichend entsprechende Möglichkeiten eingeräumt (28).

Das sind allgemein anerkannte Fakten, die jedoch bedauerlicherweise im Sinne einer ausgewogenen Verbraucherinformation kaum veröffentlicht werden. Dieser nicht vollständige Einblick in die vielschichtige Problematik der Tierversuchsideologie soll zeigen, daß die Tierversuchsgegner keineswegs irrationale Idealisten oder gar Terroristen sind, wie dies kürzlich zu hören war. Es geht auch nicht darum, die Wissenschaft zu verteufeln, sondern zum wirklichen Schutz von Mensch, Tier und Umwelt den Mißbrauch in ihrem Namen aufzuzeigen.

Das Versagen der Verantwortlichen liegt in der zweckgerichteten einseitigen Interpretation noch nicht restlos geklärter biologisch-phäsiologisch-pathologischer Prozesse, in der interessensbegründeten Verflechtung von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft und in der Überschätzung von Fachwissen und Objektivität vieler sogenannter Experten. Ohne persönliche Haftung versprechen sie Sicherheiten durch Berechnung von unberechenbaren Fakten der Lebensvorgänge, bei unvertretbarer Verlagerung des Anwendungsrisikos auf den Verbraucher.

Wer sich dem aufklärenden Tier- und Menschenschutz zugewendet hat, betrachtet alle Teile der Schöpfung als eine gleichermaßen zu schützende Einheit, deren Integrität nicht aus Profitdenken einzelner geschädigt oder vernichtet werden darf. Er nimmt bei seiner Öffentlichkeitsarbeit die Diskreditierungen derjenigen in Kauf, die in unserer Mitwelt lediglich gewinnoptimierende Verwertungsobjekte sehen.

Wenn die Feststellungen der Tierversuchsbefürworter zutreffen, daß der Mensch »mit beiden Beinen im Tierreich stehe« und alle bei ihm zu findenden biologischen Reaktionen in gleicher Weise bei den Tieren zu finden seien, weil er eine Weiterentwicklung des Tieres im Sinne der Darwin’schen Evolutionstheorie sei, dann steht dies in unüberbrückbarem Widerspruch zu den unvorhersehbaren Wirkungs- und Verträglichkeitsunterschieden. Deren lakonische Zurkenntnisnahme, Inkaufnahme mit Risikoverlagerung auf den Konsumenten, kann nicht akzeptiert werden und ist lediglich Ausdruck einer unzureichenden Erkenntnisgrundlage oder einer Fehlinterpretation.

Solange diese Widersprüche nicht geklärt sind und auf solchen zweifelhaften theoretischen Experimentgrundlagen gravierende Schäden für den Verbraucher resultieren, dürften nur Substanzen und Medikationen zugelassen werden, deren Unschädlichkeit eindeutig nachgewiesen wurde. Mittels Tierversuch ist das nicht möglich!

Wissenschaftler, Wirtschaft und Behörden sind darum aufgerufen, entsprechend sichere Untersuchungsmethoden an schmerzfreier Materie zu erarbeiten und die bereits vorhandenen, von der Wissenschaft als aussagekräftiger bezeichneten Alternativmethoden nun endlich einzuführen. Da nach bisherigen Erfahrungen nicht angenommen werden kann, daß aus mitgeschöpflichen Erwägungen von sich aus auf bisherige ungerechtfertigte Privilegien verzichtet wird, ist ein Verbot der Tierversuche in Wirtschaft und Wissenschaft solange zu fordern, bis Gesundheit und Wohlergehen von Mensch und Tier aus Erkenntnisgründen über wirtschaftliche Interessen gestellt werden.

Die ständig zunehmenden Meldungen über Umweltzerstörung, Giftschäden und aussterbende Tierarten als Spitze eines Eisberges unbekannter Dimension sollten eindringlich vor Augen führen, daß solche wissenschaftlich sanktionierten und propagierten Verhaltensweisen mit indoktriniertem Lebensstil nicht nur unsere Krankheiten verursachen, sondern daß wir auf diese Weise unsere Lebensexistenzgrundlagen zerstören.

Die dargelegten Umstände und Folgen der unverantwortlichen Tierversuchsideologie sollten aus moralischen und wissenschaftlichen Erwägungen im Interesse von Mitmensch, Mitgeschöpf und Umwelt zu einer kritischen Bestandsaufnahme und zu einem notwendigen Umdenkungsprozeß führen, bevor es zu spät ist. Die pessimistische Feststellung eines bekannten Dichters darf sich nicht bewahrheiten, daß es für viele nur ein Heilmittel gibt: die Katastrophe.

Wenn die humanmedizinische Forschung nach den angeführten naturwissenschaftlichen Kriterien vor ca. 150 Jahren den tierexperimentellen Weg mit Claude Bernard und seiner Begründung beschritten hat: »Warum denken, wenn experimentiert werden kann«, dann erscheint es im Interesse von Mensch und Tier höchste Zeit, diese auf Tierversuchen und Denkverzicht basierende Medizin- und Moralauffassung durch Denken und Verzicht auf Tierversuche zu ersetzen.

 

Literatur:

  1. Prof. Dr. Dietschmann, Institut für Theoretische Physik der Universität Wien, in »Was ist Wissenschaft«, 7 Thesen zum Problem »Grenzen der quantifizierbaren Methode«.
  2. Vatikan-Manifest vom 10.11.1950 unter dem Patronat von Papst Pius XII., Zum Verhältnis Mensch – Tier.
  3. Köhnlechner, »Medizin ohne Maß«, Knaur-Verlag.
  4. H. Ruesch, »Tausend Ärzte gegen Tierversuche«, Hirthammer-Verlag, München.
  5. Prof. Dr. H. Remmer, Toxikologe der Universität Tübingen, 1984 in »Arzneimittel – Heil oder Verderb?«, sogenannte Bostoner Studie über Nebenschäden.
  6. Langbein/Martin/Weiss, »Bittere Pillen«. 1988/89, Verlag Kiepenheuer & Witsch.
  7. Arzneimittelgesetz der BRD 1974.
  8. Fiebelkorn und Lagoni – Studie im Auftrag des BGA 1982.
  9. Dr. H. Weidemann, Leiter der Pharmakologischen Abteilung der Firma Sandoz AG »Möglichkeit und Grenzen der Übertragbarkeit von Resultaten aus Tierversuchen auf den Menschen«,1982.
  10. Dr. M.R. Schüpbach, Baseler Kantonschemiker auf einer Internationalen Umweltschutzkonferenz in Basel.
  11. Obermedizinalrat Dr. G. Buchwald in Acta medica empirica 9/89, »Impfen oder nicht impfen?«
  12. H. Ruesch, »Die nackte Herrscherin«, Hirthammer Verlag, München
  13. Prof. Dr. Ryder, Neurophysiologe und Psychologe der Universität Oxford in seinem Buch »Victims of Science«
  14. Umweltgutachten des Rates der Sachverständigen, 1974: NEL/S -ADI in mg Wirkstoff/kg Körpergewicht x Tag – duldbare tägliche Aufnahmemenge (DTA)
  15. Prof. Dr. Wassermann, Leiter des toxikologischen Institutes der Uni Kiel
  16. Zbinden, G.: »The no-effect-level and old bone of contention« in Toxicology 1979, Arch. toxicol. 43: 3-7
  17. Match, T.F.: »The role of permissible limits for hazardous airborne substances in the working environment in the prevention of occupational disease«, Bull. Wld. Hlth. Org. 47, 151-159
  18. Grimme, L.H.: »Die Problematik der Wirkungsschwellenwerte in Pharmakologie und Toxikologie«, 1983, Professor Chemie/Biologie, Uni Bremen
  19. Deutsche Forschungsgesellschaft, 1974: »Kriterien zur toxikologischen Bewertung von Pflanzenschutz-, Pflanzenbehandlungs- und Vorratsschutzmitteln«, Mitteilungen VII, Boldt, Boppart
  20. Henschler D.:»Criteria for hazardous exposure limits«, 1973, Arch. Envirion Health 22, 231-235
  21. Freshe, H.: »Analytische, toxikologische und gesetzliche Fragen« in »Chemie der Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel«, Wegler, Springer-Verlag, Berlin, 1970
  22. Wynder, E.L. und Gori, G.B. in »Journal of the National Cancer Institute«, 1977, 58, 825
  23. Henschler, D.: »New approaches to a definition of threshold values for irreversible toxic effects?«, 1974
  24. wurde übersprungen…
  25. Köhnlechner: »Medizin ohne Maß« – So sinnlos sind Tierversuche -, Knaur-Verlag, ISBN 3-426-04324-6
  26. Diner, Jeff, »Alternativen zum Tierversuch«, 1983
  27. Physicians Committee for Responsible Medicine, B.O. Box 6322 Washington DC 200015
  28. »Alternativen zum Tierversuch« der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche, Nußzeil 50, D-60433 Frankfurt, Tel. 069/519411.

1 Kommentar zu „Tierversuche“

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