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Masern-Impfpflicht endgültig gebilligt – Warum niemand die Wissenschaf…

Masern-Impfpflicht endgültig gebilligt – Warum niemand die Wissenschaftlichkeit einklagte bleibt eine offene Frage❗️

Es gab etliche Klagen gegen die Masernimpfpflicht, die bekanntesten sind sicher die von der RA Beate Bahner und dem Verein AGBUG mit Hans Tolzin.

Alle Klagen scheiterten kläglich, die Ursache dafür ist leicht erkennbar. Sie alle gingen von einem krankmachenden Virus aus, stabilisierten damit das Virennarrativ und bewirkten auf diese Weise, dass der Glaube an angeblich gefährliche Viren, welche es zu bekämpfen gilt, weiterhin bestehen bleibt.

Bekannt ist allen, dass Dr. Stefan Lanka bereits die damals vorbereitete Masernimpflicht abwehrte, in dem er den Masernprozess startete und gewann. Wir haben allen unsere Hilfe angeboten, doch niemand wollte die Wissenschaftlichkeit einfordern und damit die Existenzfrage stellen.

Durch die Urteile (Masernvirusprozess) und die zugrunde liegenden Gutachteraussagen wurden alle Existenz-Behauptungen des Masern-Virus widerlegt.
Alle anderen Argumente gegen eine Impfpflicht erlauben den impf-gläubigen Beteiligten Ausflüchte in endlose Diskussionen und stabilisieren den Impfglauben.

Sie trauen sich scheinbar selbst dann nicht an die Existenzfrage, wenn

selbst über 200 Schriftverkehre (weltweit) dies bestätigen, darunter unser veröffentlichter Schriftverkehr mit dem RKI.

Kontrollversuche von uns veröffentlicht wurden, die die Behauptung eines krankmachenden Virus widerlegten und jederzeit reproduzierbar sind.

selbst unser gemeinsamer Schriftverkehr mit ihrem RA Kollegen Philipp Kruse bestätigte (Schweiz), dass es keinen Nachweis gibt.

nachweislich kein einziger Virologe jemals bereit war (und wohl auch niemals sein wird) unter Eid
vor Gericht auszusagen, dass die Kontrollversuche durchgeführt wurden, oder ein Virus jemals im Sinne von Isolate isoliert wurde.

der gerichtlich bestellte Gutachter Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski bestätigte, dass keine der existierenden Studien zu Masern alle wissenschaftlichen Kriterien vorweisen kann!

Prof. Dr. Dr. phil. Harald Walach in seinem Gutachten “Was ist eine „wissenschaftliche Tatsache“? Ein kleines Fallbeispiel: Der „Masernprozess“ bestätigte, dass keine der Masernpublikationen einen Beweis für die Existenz eines Masernvirus aufzeigt

und vieles mehr.

🗣 Wer nach 2,5 Jahren in der Aufklärung nicht verstanden hat, was für ein Wissenschaftsdefizit in diesem Bereich herrscht, und wer selbst in etlichen Aussagen bestätigte, dass die Aussagen der Behörden und Institutionen (wie dem RKI und PEI) lückenhaft, fehlerhaft und manipuliert seien, und trotzdem auf den größten Irrtum hereinfällt – und zwar die der Behauptung es existieren krankmachende Erreger -, der muss blind oder verängstigt sein.

Wieso hat man diese Chance verstreichen lassen, obwohl der einzige Prozess, der jemals zum Sieg führte, auf Ebene der Wissenschaftlichkeit bezüglich der Existenzfrage beruht.

🙋‍♂️ Wer wird der erste Anwalt sein, der die Klarheit hat, die richtigen Fragen in Bezug auf Viren und Impfpflichten zu stellen, und den Mut, die Virenexistenzfrage vor Gericht zu bringen?



👉 Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden gegen Masern-Impfpflicht zurück



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