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Die Regensburger Juraprofessorin Katrin Gierhake beschäftigte sich jün…

Die Regensburger Juraprofessorin Katrin Gierhake beschäftigte sich jüngst mit dem Thema „Freiwilligkeit der Impfung gegen das Corona-Virus“ (ZRP 2021, 115) und erläutert, warum im Hinblick auf die laufende Impfkampagne Aufgabe des Staates ist, die Freiwilligkeit der individuellen Impfentscheidung zu gewährleisten.

In dem interessanten und lesenswerten Aufsatz legt sie insbesondere dar, warum eine Impfflicht rechtlich aktuell unmöglich ist, in dem sie die allgemein anerkannten Voraussetzungen hierfür darlegt:

„1. Es müsste die Notwendigkeit der flächendeckenden Impfung bestehen (also eine Bedrohungslage, die die Inpflichtnahme der gesamten Bevölkerung gestattet).
2. Die Impfstoffe müssten effektiv Infektionen verhindern und damit auch die Weitergabe des Virus an andere, weil der reine Selbstschutz keine Impfpflicht begründen kann.
3. Die Impfstoffe müssten idealerweise ein Leben lang Schutz vor Infektionen bzw. vor der Weitergabe des Virus bieten.
4. Die Impfstoffe dürften keine oder nur geringe Nebenwirkungen haben.
5. Dies müsste nicht nur für die unmittelbare Verträglichkeit in den ersten Wochen nach der Impfung, sondern auch im Hinblick auf Langzeitfolgen erwiesen sein“

Ihre nachvollziehbare Subsumtion lautet:

Da es auch und gerade bei den meisten Risikogruppen nach derzeitigem Wissenstand keine Kontraindikationen für eine Impfung zum Selbstschutz gibt (insb. können und sollen sich auch ältere und vorerkrankte Personen nach Aussage des RKI/der STIKO impfen lassen), ist eine Bedrohungslage, die eine Impfpflicht rechtfertigen würde, eher zu verneinen.

Ob die Impfstoffe Infektionen und die Weitergabe des Virus verhindern, ist zurzeit nicht erwiesen.

Dasselbe gilt für die Frage, für wie lange eine Impfung ihre Schutzwirkung entfaltet.

Im Hinblick auf die Nebenwirkungen stehen durchaus erhebliche, nicht nur geringe Nebenwirkungen im Raum.

Langzeitstudien gibt es wegen der vergleichsweise kurzen Zulassungsphasen bisher nicht, so dass keine Aussagen über mögliche Spätfolgen der Impfungen möglich sind.“

Das juristische Ergebnis ist klar. Und aus diesem Grund ist dem Appell, dass der Staat daher auch vor einer indirekten Impfficht schützen muss, beizupflichten.

Ich vermute, dass vielen Menschen die rechtlichen Voraussetzungen für einen derart schweren Grundrechtseingriff nicht bekannt waren; anders lässt sich die Forderung nach einer Art Abstrafung von Menschen, die sich gegen eine Impfung entscheiden, kaum erklären. Exemplarisch für diese in Mode gekommene – mE klar abzulehnende- Ansicht sei auf eine Kolumne von Lobo verwiesen:

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/coronavirus-die-kalte-impfpflicht-kommt-kolumne-von-sascha-lobo-a-55681c8a-b9ae-4f7c-8095-3c35a9c7d733

👉 @frankyschannel
Die kalte Impfpflicht kommt

Ein Großteil der Bevölkerung wird bald geimpft sein. Für Impfverweigerer macht das den Alltag schwieriger: Sie könnten unter Druck gesetzt oder ausgegrenzt werden – und das vielleicht sogar langfristig.

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