Startseite » Aktuelles » Viren » Und das BVG hat es bei den Menschen in den Gesundheitsberufen zugelassen.”Zur Prävention stünden gut verträgliche, hochw…
Kurzlink

Und das BVG hat es bei den Menschen in den Gesundheitsberufen zugelassen.”Zur Prävention stünden gut verträgliche, hochw…

Und das BVG hat es bei den Menschen in den Gesundheitsberufen zugelassen.

“Zur Prävention stünden gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zu Verfügung. Impfungen schützten nicht nur die geimpfte Person selbst, sondern reduzierten gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit. Geimpfte und genesene Personen würden seltener infiziert und somit auch seltener zu Überträgern des Virus. Zudem seien sie, wenn sie trotz Impfung infiziert werden sollten, weniger und für einen kürzeren Zeitraum infektiös. Von einem reduzierten Übertragungsrisiko profitierten insbesondere vulnerable Personen, da eine Impfung gerade bei älteren und immunsupprimierten Personen nicht immer eine Erkrankung verhindere (vgl. BTDrucks 20/188, S. 1 f., 28, 37). Um deren Infektions- und Gefährdungsrisiko zu reduzieren, sei eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuten, besonders wichtig, denn so werde das Risiko gesenkt, dass sich vulnerable Personen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten (vgl. BTDrucks 20/188, S. 2, 28; 20/250, S. 4).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/04/rs20220427_1bvr264921.html

“Zwar räumten die Richterinnen und Richter ein, dass die Impfpflicht ein Eingriff in Grundrechte sei, zumal den Betroffenen als Alternative nur bliebe, ihren Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Der Gesetzgeber habe jedoch einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz besonders gefährdeter Menschen vor einer Infektion und den Grundrechtsbeeinträchtigungen für Dritte gefunden”
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/einrichtungsbezogene-impfpflicht-bundesverfassungsgericht-100.html
Bundesverfassungsgericht bestätigt Impfpflicht im Gesundheitswesen

Jetzt steht es fest: Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen müssen sich gegen Corona impfen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene “einrichtungsbezogenen Impfpflicht” für rechtens erklärt.

Bei Telegram

Nach oben scrollen