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VGH Mannheim lehnt Eilantrag gegen „2G“ ab https://t.me/RASattelmaierDer Verwaltungsgerichtshof Bade…

❗️VGH Mannheim lehnt Eilantrag gegen „2G“ ab ❗️

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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Eilantrag einer Frau abgelehnt, die gegen zahlreiche Beschränkungen für Nicht-Immunisierte geklagt hatte.

Ungeimpfte und Geimpfte könnten sich mit dem Virus anstecken und das Virus auch übertragen, argumentierte sie. Die Vorschriften verstießen somit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.


(Quelle 👉 stn.de)

Das Gericht stellt dagegen fest, dass derzeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die Gefahr, schwer an Covid-19 zu erkranken, bei vollständig Geimpften um 90 Prozent geringer sei als bei Ungeimpften.

Ob die angegriffenen Vorschriften in jeder Hinsicht mit dem in Art. 3 Abs. 1 GG normierten allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar seien, müsse hier offen bleiben.“

(Quelle 👉 vgh-Mannheim)

Verstehe ich das richtig ?

Der VGH Mannheim lässt die Antwort auf die entscheidende Frage, ob die angegriffenen „2G-Regelungen“ gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen, offen ?!

Zuvor führt er aus, wie sicher der Impfstoff für den einzelnen Geimpften ist. Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, die Menschen vor sich selbst – wie etwa vor einer negativen Impfentscheidung – zu schützen.

Anders formuliert:
Es gibt ein Recht auf „Selbsterkrankung“.

Mit DER Begründung wären wir im Examen glatt durchgefallen. U.a. hätte unter einer entsprechenden Klausur im Bezug auf die Nichtbehandlung des Gleichheitsgrundsatzes wohl gestanden:

„Am Thema vorbei
Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt – Bundeskanzler 1974-82)

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