Historie: Reichsimpfgesetz

05.04.2019 zuletzt geändert: 15.10.2021

Impf-Gesetzgebungen 1874   Reichsimpfgesetz vom 01.04.1874 1900  Reichsseuchengesetz: Gesetz betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom  30. Juni 1900 1961   Bundesseuchengesetz (BSeuchG) vom 18.07.1961 2000 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000 zum 01.01.2001
Reichsseuchengesetz http://www.reichstagsprotokolle.de/Gesamt_bsb00002782_000953

Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zum Reichsseuchengesetz 1900

Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde an der Philosophischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg von Bärbel-Jutta Hess,  Heidelberg 2009.  Besonders interessant die Impfkritik ab S. 95: 1.4 Die Impfentwicklung ab 1800: erste Bedenken, Probleme und Widerstände 95 1.4.1 Die Impfkritik des Marcus Herz (1747-1803) 95 1.4.2 Die unerwarteten Impfprobleme ab 1813 96 1.4.3 Die Impfgegnerbewegung bis 1875 (Inkrafttreten des Impfgesetzes) 98 https://impfen-nein-danke.de/u/dissertation_15_02_10.pdf
Berlin, Reichstag am 08.04.1874 Abstimmung 141:140 für den Impfzwang mit dem Reichsimpfgesetz gegen/mit Pocken! Der Reichstags-Abgeordnete Johann Most erinnert sich:
Impf-Abstimmung und Demokratie Wieder ein ander Mal fuhr ich von Mainz nach Berlin. Mein Mitreisender war, wie es sich später herausstellte, ein “hoher” Eisenbahnbeamter, doch sagte er gar nichts, sondern entschlummerte bald, nachdem er den Train bestiegen hatte (es war nämlich schon spät am Abend). In der Morgendämmerung erreichte der Zug Cassel, woselbst ein Reichsbote (Abgeordneter) aus einem hinterwäldlerischen Distrikte der “blinden Hessen” – seinen Namen habe ich mir nicht gemerkt – einstieg. Der Andere, welcher gerade ausgeschlafen hatte, schien ihn zu kennen und vertiefte sich alsbald in ein Gespräch mit ihm, während ich, um dasselbe ungestörter mitgenießen zu können, scheinbar weiter “schlief”. Da am nächsten Tage die Hauptabstimmung über das Impfgesetz erfolgen sollte, konnte es selbstverständlich nicht fehlen, daß auch über diese Angelegenheit alsbald “gekohlt” würde. “Welche Stellung” – sagte der Eisenbahnite – “werden Sie dieser Frage gegenüber einnehmen?” “Ja”, erwiderte der Andere, “diese Frage ist eben doch sehr fraglich. Sehen Sie mal, da sind doch nur drei Sachverständige, d.h. Doktoren, im ganzen Reichstag, und die sind sich auch nicht einmal einig – Zwei sind dafür und Einer gegen das Impfen. Was soll man da nun machen? Es bleibt mir nur übrig, mit meiner Fraktion zu stimmen, und was sie während meiner Abwesenheit beschlossen hat, weiß ich nicht.” – – Mir fing an, eines jener Lichter aufzugehen, die in meinen Augen den Parlamentarismus mehr und mehr genügsam zu beleuchten sich eigneten, um ihn mir als elende Narrenposse und Volksbeschwindelung erscheinen zu lassen. Das war morgens um 8 Uhr, nachmittags um 3 Uhr fand namentliche Abstimmung über den verbrecherischen Impf-Unsinn statt. Ich beobachtete den Urian vom Morgen genau und richtig stimmte derselbe für die zwangsweise Volksvergiftung und etwaige Syphilisierung. Das Gesetz wurde mit 141 gegen 140 Stimmen – etwa 100 Abgeordnete fehlten, wie gewöhnlich – angenommen. (Einfügung: 1.4.1875). Jenes Kamel, das nach eigener Angabe von der ganzen Geschichte gar nichts verstand und lediglich als Fraktionsmarionette fungierte, hatte also thatsächlich bei der ganzen Schweine-rei den Ausschlag gegeben. – Das ist aber nur eine einzelne, allerdings etwas drastische Illustration dafür, daß in der Regel irgendein parlamentarischer Schafskopf, oder vielleicht auch ein halbes oder ganzes Dutzend von ähnlichen Säugeduselthieren, den Ausschlag für Inkraftsetzung von bornierten Regierungs-Diktaten gibt, unter welchen auf Jahrzehnte hinaus gegenüber dem Volke ganz unsäglicher und unberechenbarer Schaden angerichtet wird.
– Johann J. Most: Gegen die Zwangsimpfung, in: Memoiren von John Most, Selbstverlag, New York, 3465 Third Ave. 1903-1907 in 3 Bänden. Nachdruck in einem Band Hannover 1978.
Apotheker Hahn sieht die römischen Jesuiten hinter dem Reichsimpfgesetz Der deutsche Apotheker und Heilpraktiker Hermann Theodor Hahn (Pseudonym Dr. med. H. Hennemann) sah das Reichs-Impfzwangsgesetz als das Werk der  Jesuiten an, was er 1875 unter dem Titel publizierte Die schlimmsten Jesuiten des deutschen Reiches und des deutschen Reichstages (2. Auflage: „Die Pillenjesuiten“).In der Einleitung schrieb er:

„Kaum hatten vor fünf Jahren die Priester auf dem Gebiete des seelischen Heiles ihre seit lange geplanten Ziele erreicht und das Dogma der kirchenpäpstlichen Unfehlbarkeit mittelst des vatikanischen Konzils zur Anerkennung gebracht, als ihre Gesinnungsverwandten auf dem Gebiete des leiblichen Heiles gleiche Ziele planten und ihrerseits auch ein Dogma medicinpäpstlicher Unfehlbarkeit, das Dogma der Impfung, mittelst der Gesetzgebung des eben neu aufgerichteten deutschen Reiches zur Geltung zu bringen suchten. Daß ihnen Dieses gelungen, ist bekannt; mit welchen Mitteln aber und mittelst welchen echt jesuitischen Praktiken dieses Reichszwangsimpfgesetz überhaupt zu Stande kam, und welche unheilvolle Bedeutung und Tragweite dasselbe in Verbindung mit den anderen Dogmen der Medicin auf das Wohl und Wehe des gesamten deutschen Volkes in sich birgt (…) und es betrachten zu wollen als einen notgedrungenen Aufschrei im Namen des deutschen Volkes gegen die demselben widerfahrene medicinpriesterliche Vergewaltigung!“


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