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Gerichte müssen die Wissenschaft hinterfragenEs kommt auch Bewegung in die Justiz. Nachdem der Präsi…

💥Gerichte müssen die Wissenschaft hinterfragen💥

Es kommt auch Bewegung in die Justiz. Nachdem der Präsident des OLG Frankfurt bereits 2G und 3G an Gerichten hinterfragt und als problematisch in Bezug auf ein “faires Verfahren” dargestellt hat, blickt Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Richter am Bundesverwaltungsgericht, kritisch auf das Verhältnis Justiz zur Naturwissenschaft:

“Die Aussagen der Naturwissenschaft dürfen Gerichte aber nicht kritiklos hinnehmen. Sie können nur dann Grundlage gerichtlicher Entscheidungen sein, wenn die angewendete Methode wissenschaftlich vertretbar ist, die Ausgangstatsachen zutreffend sind und die wissenschaftliche Methode korrekt auf die Ausgangstatsachen angewendet wurde.”

Seine Kritik, als Richter vornehm und zurückhaltend formuliert, zielt vordergründig auf den Weltärztepräsidenten Montgomery, trifft aber das Bundesverfassungsgericht.

Mit den Entscheidungen zur Bundesnotbremse hat das Bundesverfassungsgericht nämlich – in nicht mehr zu vertretender Weise – von einer Überprüfung der behaupteten wissenschaftlichen Erkenntnisse abgesehen und die Auffassung der Berater der Bundesregierung weder inhaltlich, noch methodisch hinterfragt.
Man könnte glauben, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, seine Rolle als Bundestagsabgeordneter noch nicht abgelegt hat. Statt wie ein Richter zu entscheiden, hat er seine Vorsitzende (beim gemeinsamen Abendessen) gefragt, wie er abstimmen müsse.

Seegmüller äußert allerdings noch einen weiteren Kritikpunkt in Bezug auf die Krise:

“Um sicherzustellen, dass Richter ihre Entscheidung nur nach Gesetz und Recht treffen, schützt das Grundgesetz ihre Entscheidungsfindung in besonderer Weise. Richter sind „unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“, bestimmt Art. 97 Abs. 1 GG. Sie treffen ihre Entscheidung sachlich unabhängig im Sinne von weisungsfrei.

Zudem sind sie persönlich unabhängig. Sie dürfen wegen ihrer Entscheidungen keine persönlichen Nachteile erfahren. Schon die Androhung solcher ist unzulässig.”


Damit weist er auf die Vorgänge rund um seinen Kollegen in Weimar hin, der aufgrund einer ungeliebten Entscheidung mehrere Haus- und Bürodurchsuchungen ertragen musste.
Einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Zwei wesentliche rote Linien die einen Rechtsstaat von einem totalitären Staat trennen, sind dadurch überschritten.
Bleibt zu hoffen, dass die vielen Demonstrationen und Spaziergänge auf der Straße mehr und mehr Richter – wenn auch nur aus Opportunität – wachrütteln, und sie beginnen, das anzuwenden, was sie eigentlich gelernt haben sollten: Recht!

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t.me/RA_Ludwig
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