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Update Reiner Füllmich – Kommentar von Dr. Christof Misere auf Facebook

Update Reiner Füllmich

Kommentar von Dr. Christof Misere auf Facebook

Frau Kollegin Wörmer war bekanntlich erkrankt. Das ins Spiel gebrachte Interview war – und auch diesbezüglich waren die Staatsanwaltschaft sowie Frau Fischer falsch informiert -aufgezeichnet und stammte von vor der Erkrankung.
Trotz der Erkrankung beabsichtigte das Gericht bis 18 Uhr zu verhandeln und wünschte wohl mit den Plädoyers die Beweisaufnahme zu beenden, dies immer noch ohne die Vernehmung von RA Templin, der zentralen Figur der wie es im Dossier schon zutreffend hieß, zu findenden Akteure, um gegen Dr .Reiner Füllmich planvoll seitens der Ermittlungsbehörden vorzugehen sowie ohne Vernehmung der Ehefrau des Angeklagten sowie u.a. auch ohne Vernehmung des Herrn Prof.Dr. Schwab, obwohl dieser als Vermittler zwischen den künstlich aufgebauten Fronten im Ausschuss tätig war.

Ich hatte diesbezüglich bereits diese Intention des Herrn Vorsitzenden bzw. des Gerichtes erkannt, als dieser mir in einem Schreiben angeboten hatte, mich als weiteren Pflichtverteidiger beizuordnen und dies verhindert. Man wollte wohl über meine Beiordnung in Abwesenheit der Kollegin Wörmer die Beweisaufnahme schließen, um den Angeklagten endlich,wie seit seiner Entführung aus Mexiko geplant ,zu verurteilen und die notwendige Sachaufklärung zu verhindern.

All dies zum Nachteil des Angeklagten und der Wahrheitsfindung zuwider. Das Gericht geht ebenso wie bereits die mit den Ermittlungsbehörden kooperierenden “BKA Dossier” Akteure und Anzeigenerstatter sowie Zuarbeiter der Staatsanwaltschaft planmäßig vor und dies ausschließlich zum Nachteil des Angeklagten.

Sich dann darüber zu beschweren, dass der Verteidiger nicht darauf reingefallen ist,ist grotesk und zeugt von einem gewissen Humor über den aber die Verteidigung nur schmunzeln kann. Dass die Staatsanwaltschaft die Beschleunigung des Verfahrens fordert unter Verweis darauf, dass sich der Angeklagte in Haft befindet, ist ebenso grotesk,denn man möchte den Angeklagten von dort aus ja gerade weiter hinter Gittern sehen und allenfalls seine Verurteilung beschleunigen.

Insoweit ist im Übrigen dem Gericht und nicht der Verteidigung vorzuwerfen, dass es das Verfahren verzögert.

Bei richtiger Handhabung des Befangenheitsgesuch wäre der Herr Vorsitzende zudem für befangen zu erklären gewesen und das Verfahren wäre geplatzt und Reiner Füllmich endlich aus der politisch motivierten U- Haft zu entlassen gewesen, zumal der Pressesprecher der Göttinger Polizei auf konkrete Nachfrage zum Fall Dr. FÜLLMICH und den Sicherungsmaßnahmen erklärt hatte, dass auch das Gericht in solchen Fällen grundsätzlich informiert werde. Von einer Ausnahme war darin keine Rede.Viel deutlicher konnte sich die Polizei nicht äußern . Man ist dem aber noch nicht einmal im Wege des Freibeweises nachgegangen, ein Umstand der m.E.revisibel ist.

Quelle (https://www.facebook.com/christof.misere.3/posts/pfbid037udZEPMiQHr82ae4brZajjLBMBfdmgV4vqYj81paFN7etgiXc9VGoDrBnzuuBx36l)

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Erinnert stark an das Muster des Masernvirusprozesses, wo die Gerichte die Sachaufklärung zum Nachteil des Beklagten Dr. Stefan Lanka verhinderten. Im LG Ravensburg schloß der Richter nach der Befragung des Gerichtsgutachters plötzlich die Beweisaufnahme, ging mit seinen Beisitzern raus, und kam mit einem Stuhlurteil im Namen irgendeines Volkes wieder rein, ohne daß Dr. Lanka (der persönliches Redeverbot hatte!) ein Gegengutachten und eigene Zeugen benennen konnte.

Schon da mußte man von einem planvollen Handeln ausgehen, zumal der Gerichtsgutachter und der Richter sich in den Emails, die sich in der Akte befinden, duzten. Logenbrüder, die noch andere Eide haben, die über dem Amtseid stehen?

Schon da mußte man fragen, ob die passive Rolle von Dr. Lankas Rechtsvertreter, Assessor Schreiner, nicht zum planvollen Handeln gehörte, Dr. Lanka in jedem Fall zur Zahlung des Preisgeldes zu verurteilen, denn er schwieg, wo er hätte laut gegen das Stuhlurteil und die vorzeitige und verfrühte Schließung der Beweisaufnahme werden müssen.

Merkwürdig auch, daß der nächste Rechtsvertreter von Dr. Lanka, ein noch junger Anwalt von ca. 40 Jahren, dagegen keine Beschwerde mehr einlegen und die Anhörung von Gegengutachtern beantragen konnte, weil er plötzlich verstorben ist. Kann passieren, man muß nicht gleich an eine Verschwörung denken. Merkwürdig ist es schon, was da an Pannen passiert ist.

Das OLG hingegen wollte in die Beweisaufnahme nicht mehr eintreten, der Antrag sei verfristet gewesen. Ganz sicher waren sie sich wohl nicht, denn sie haben sich ausdrücklich mit dem BGH abgesprochen, ob der Fall hochgespielt werden solle, was dieser verneint habe. Also haben sie gleich zu Verhandlungsbeginn das 3:0-Urteil verraten, daß Dr. Lanka nicht zahlen müsse, es aber keine Sachaufklärung mehr gebe. Somit war er klaglos gestellt und es bestand keine Gefahr mehr, daß der BGH den Fall neu aufrollt, wo die Gegengutachter (darunter Prof. Walach) hätten zum Zuge kommen und das Masernvirus hätten zu Falle bringen können.

Der Kläger, Dr. Bardens, hat das Spiel (er wurde sicher nur vorgeschickt) bis zuletzt nicht verstanden und verballerte noch einmal rund 15k für die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (oder seine Kumpels von den Skeptikern, GWUP und Psiram), ohne zu ahnen, daß die Gegengutachten von Dr. Lanka, wenn sie dort zum Zuge gekommen wären, das Masernvirus hätten untergehen lassen. Was zeigt, daß er wohl ehrlich an das Masernvirus glaubt. Weil er sich auch keine nichtviralen Krankheitsursachen vorstellen kann, wie auch, ob Masern überhaupt eine Krankheit sind und nicht vielmehr ein Leberwachstumsprozess mit Heilungsvorgängen.

Wenn die Gegenseite immer behauptet, Dr. Lanka hätte nur wegen Formfehlern des Dr. Bardens gewonnen (sie haben es nur daran aufgehängt), so ist das Gegenteil wahr, daß sie Dr. Lanka mit Formalien wie Stuhlurteil, Fristen und Kompromissurteil die Sachaufklärung verhindert haben, so daß die Gegengutachten (darunter die Nukleinsäurebestimmung des angeblichen Masernvirus) nie Gegenstand einer gerichtlichen Beweisaufnahme geworden sind. So bekam er nur den halben Sieg, mußte nicht zahlen, das Masernvirus ließ man aber offiziell weiterleben.

Zur Zahlung verurteilen konnte man Dr. Lanka aber nicht mehr, was sie natürlich liebend gerne getan hätten, was man schon bei der Anrede im Ton der höchstmöglichen Verachtung als “I-M-P-F-G-E-G-N-E-R” spürte.

Daran kann man erkennen, daß es keinen Beweis für das Masernvirus gibt, außer vorgegaukelt in tausenden Scheinstudien, denn gebe es ihn, hätte man sich auf diesen berufen, als Beweis eingeführt, und Dr. Lanka noch zur Zahlung verurteilt. Sie haben auch zehn Jahre später noch nicht die eine (oder mehrere) belastbare Studie benannt, wo das Masernvirus bewiesen und nicht vorausgesetzt und behauptet wird.

Wir sagen es immer, immer wieder: Solche rechtsbeugerischen Gerichtsverhandlungen sind nur möglich, weil sie nicht per Video einer größeren Öffentlichkeit bekannt werden. Darum muß die Videoaufzeichnung endlich durchgesetzt werden.

Weiterführend:
https://impfen-nein-danke.de/masernvirus-vor-gericht/

Daß Big Pharma, die Impfgläubigen, die “Skeptiker”, das RKI und alle Universitäten mit ihrer Professoren-Schar keine wissenschaftlichen Beweise für das Masernvirus (und damit analog auch für alle anderen Viren) haben, ist allein schon dadurch bewiesen, daß sie Dr. Lanka nicht mehr verlieren lassen und zur Zahlung der 100k Preisgeld (plus ca. 40k Nebengeräuschen) verdonnern konnten, was sie unter allen Umständen gewollt hätten, so sicher, wie sie Ballweg und Füllmich in den Knast bringen wollten, um die Aufklärer auszubremsen und für die nächste Plandemie auszuschalten.

 

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