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„Die Geschichte einer Unterwanderung“ nennt die SZ meine Arbeit vor Gericht im Untertitel. „Rechtsan…

🗞„Die Geschichte einer Unterwanderung“ nennt die SZ meine Arbeit vor Gericht im Untertitel.

Rechtsanwalt Friedemann Däblitz ist einer der gefragtesten Anwälte der Corona-Leugner-Szene, bei Telegram hat er einen eigenen Kanal mit mehr als 9000 Abonnenten, das Profilbild zeigt ein Graffito an einer Wand: “Das schlimmste aller Viren ist blinder Gehorsam!” Er ist gerade gut im Geschäft, reist durch die ganze Republik, von Gericht zu Gericht, auf seiner Webseite wirbt er mit dem Satz: “Wenn es Ihnen ums Prinzip geht, sind Sie bei mir richtig.

Das schreibt der SZ-Innenpolitik-Redakteur Ronen Steinke unmittelbar nachdem er die Framing-Vorlage des mir bis dato vollkommen unbekannten Richters Gutman wiedergibt: “Sie tragen das seit Monaten immer wieder vor, mit wechselnden Betroffenen. Ohne irgendeinen Erfolg. Das ist immer ein anderer Mandant, der das bezahlen muss, was Sie vortragen.

Steinke war im kurzen Gespräch nach der Verhandlung sichtlich überrascht, das ich mit dem hier bekannten und im Prozess diskutierten Urteil des AG Garmisch-Partenkirchen im August jedenfalls einen ganz maßgeblichen Erfolg vor Gericht erwirkt hatte. Diesen Erfolg verschweigt Steinke im Artikel. Passt er doch nicht gut in das zu vermittelnde Bild eines justizbehindernden geldgeilen Anwalts für Querulanten.

Steinke berichtet: „Die juristische Frage, um die es geht: Ein Ingenieur und leitender Angestellter eines Logistikunternehmens [ ] soll bei einer Corona-Demo in Berlin-Kladow am 13. Juli keine Maske getragen haben. Rechtsanwalt Friedemann Däblitz, der den Ingenieur vertritt, hält das für legal und das Bußgeld von 100 Euro für verfassungswidrig.“

Der Redakteur hat sich nach der Verhandlung noch Fotos von dieser „Corona-Demo“ angesehen. An der Demo nahmen ungefähr 10 Personen teil. Es war eine Schilder Demo. Die Leute standen ungefähr 10 Meter auseinander. Relevantes Detail? Offenbar nicht.

Interessant ist auch die Art und Weise, wie Steinke über einen anderen Prozess berichtet, der an diesem Tag verhandelt wurde: „[ ] soll bei einer Demonstration am Berliner Alexanderplatz am 19. Dezember 2020 um 18.15 Uhr ohne Maske und ohne Abstand mit einer großen Gruppe demonstriert haben.

Große Gruppe? Laut Bußgeldbescheid traf sich der Betroffene mit 3 anderen Personen.

Das hat der Redakteur auch mitbekommen, denn er zitiert zu diesem Verfahren an anderer Stelle den Richter: „Das ist traurig, dass Sie da so wenig Einsicht haben. Es kann sein, dass Sie sich zu dritt treffen, einer ist infiziert, ohne es zu wissen, und auf dem Heimweg in der U-Bahn stecken Sie ein Kind an, das sich nicht impfen lassen kann.

Für Herrn Steinke ist eine Gruppe von 4 Personen womöglich groß. Man kann das also natürlich so schreiben. Es ist keine Lüge. Aber auch nicht die Wahrheit.

Ich fasse die Qualität der Rechtsprechung an jenem Tag noch einmal zusammen:

Die Pflicht zum Masketragen
In einer Gruppe von 3 – 4 Personen
Unter freiem Himmel
Ist verhältnismäßig
Weil es sein kann,
dass man in einer U Bahn
Ein Kind ansteckt,
das sich nicht impfen lassen kann.

Für eine freiheitliche und willkürfreie Gesellschaft werde ich mich auch in 2022 einsetzen.
@RA_Friede
Das Gericht als Bühne: Wie Maskenverweigerer das Gericht missbrauchen

Im Amtsgericht Tiergarten beschäftigen sie sich oft nur noch mit Corona-Verstößen. Die Geschichte einer Unterwanderung

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