Vom Veterinäramt waren zwei Leute da, mit versteinerten Gesichtern. Die wissen genau, was sie tun. Stiegen dann so 15 Helfer aus, zogen sich grünen Overall an und desinfizierten sich showmäßig die Gummistiefel. Ein Tierarzt brachte die Giftspritzen mit, meinte aber, er sei sich über die Folgen im Klaren. Jetzt wird versucht, über Homöopathie die Impfungen wieder auszuleiten.
Die Tiere sind kerngesund, sehen super aus. Glänzendes Fell. Ich habe jahrelang in der Landwirtschaft gearbeitet und noch nicht so gute Kühe gesehen. Ich kenne eher welche mit matt und verdreckt aussehendem Fell, auch mit Eiterbeulen oder wo das Fell herunterhängt wie am Kleiderhaken, weil die Kühe nur noch halbe Gerippe sind.
Der Sohn des Bauern hat mir versprochen, mich über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden zu halten, was ich dann an Euch weiterleite.
Also macht’s hübsch, bleibt gesund.
Bis die Tage,
Roland
Fotos: Privat.
Heute Rinder, morgen unsere Kinder?
Erfolgte Zwangsimpfung im Schwarzwald
Anlauf zur zweiten Zwangsimpfung am 15.01.2020 bei Bauer Eugen Lorenz, auch der bereits vom Amt impfgeschädigten Tiere
Am 11.12.19 erhielt Eugen Lorenz eine Email vom Amt, wonach angeblich noch zwei Kühe im Bestand seien, die angeblich beim BTV-Blauzungen-“Virus”-Test positiv waren. Davon weiß Eugen Lorenz nichts, da er die Untersuchungsergebnisse nicht bekommt. Es wurden darin die Tiere mit den Ohrenmarke-Nummer OM 0892755239 und OM 0893626453 genannt.

Das Tier mit der ersten Nummer war aber schon mehr im Bestand. Von dem zweiten angeblich BTV-positiven Kalb veranlaßte Eugen Lorenz auf eigene Kosten am 16.12.19 einen BTV-Test, um sicher zu gehen, daß er vom Amt nicht verschaukelt wird. Das war weise Voraussicht und bittere Erfahrung von ähnlichen Fällen, denn:
1. Die Behörde behauptet BTV-positive Laborwerte und verhängt Bußgeld und ersatzweise Zwangsimpfung (Ersatzvornahme).
2. Ob die Behörde den angeblich positiven Befund rausrückt, ist derzeit unklar.
3. Es wurden dem angeblich positiven Kalb drei Blutproben entnommen, eine an das staatliche Labor geschickt, eine an ein anderes Labor und eine einbehalten und eingefroren, um der Behörde die Einrede zu verwehren, daß der zu erwartende BTV-negativ-Befund als “Verunreinigung” behauptet werden kann.
4. Es wurde nicht eine Blutprobe von dem gleichen Kalb entnommen, wie es üblich ist, sondern drei, um die Möglichkeit zu verbauen, daß das staatliche Labor die Geräte so einstellt, daß ein positiver Befund dabei herauskommt und damit das Veterinäramt decken kann.
Das scheint auch dem Veterinär Dr. Albrecht Schwarzmeier bewußt gewesen zu sein bei seinem Vermerk “Tierhalter lässt Probe 2 (gleiches Tier) in anderem Labor untersuchen. Probe 3 wird “eingefroren”. Grüße A. Schwarzmeier”. Ein positiver Befund eines gesunden Tieres war somit nicht mehr möglich!

Die Behörden hatten also Kenntnis davon, daß das als BTV-positiv behauptete Kalb in Wirklichkeit BTV-negativ war und damit keine Rechtfertigung für Bußgeld oder Ersatzvornahme Zwangsimpfung gegeben war. Sie haben es aber trotzdem gemacht. Warum? Weil sie es können. Es ist offenbar keine Stelle da, die sie an der mutmaßlichen Rechtsbeugung hindert.

Am 27.12.19 kam wieder eine Email vom Amt mit der Ankündigung der zweiten Zwangsimpfung in der zweiten Januarwoche. Es wurde versucht, seinen Willen zu brechen und ihn dazu zu überreden, die schädliche und nutzlose Impfung selbst mit seinem Hoftierarzt durchzuführen. Der Normalbürger ist fassungslos, denn ein Appell an Irrationalität – in Behörden scheint man daran gewöhnt zu sein – kann natürlich bei verständigen, denkenden und lebenserfahrenen Menschen wie einem Bauern, der mitten im Leben und in der Realität lebt – natürlicherweise keinen Erfolg haben.
Da nützt auch der Hinweis nichts, daß es dann billiger wird. Nur kann man das Gewissen nicht mit Geld ruhigstellen. Wie Eugen Lorenz im eingangs verlinkten Video vom 20.01.20 sagte, spürt er Verantwortung für seine Tiere, für den Hof, seine Familie und die Verbraucher. Mit keinem Geld der Welt und keiner Drohung könnte er sein Wissen um die Schädlichkeit der Impfungen verdrängen.
Weiter behauptete die Amtstierärztin, daß noch zwei weitere Tiere positiv getestet worden sein. Auch das ist unwahr!
Der Verwaltungsgerichtshof BW hat den Antrag abgelehnt, trotzdem es schon für die 1. Zwangsimpfung nachweislich keine medizinische und juristische Rechtfertigung gab! Trotzdem machen sie weiter!
In einem Rechtsstaat wäre sowas nicht möglich und die Rechtsbeuger im Amt würden zur Rechenschaft gezogen werden! Vorliegend ist es umgekehrt: Das unschuldige Opfer und seine unschuldigen, vormals vorbildlich gesunden Tiere werden falsch beschuldigt, der Bauer in Existenznot getrieben. Die 1. Zwangsimpfung kostete bereits 15.000 Euro Amtsgebühren usw. + hohe Tierarztrechnungen + Einkommensverluste (er hat seitdem kein Tier mehr verkaufen können!)
Von: Rosemarie Frey info@…, 15.01.20
An: Gemeinde Wittnau
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kindel (bitte ihm nach seinem Urlaub weiterleiten), sehr geehrte Gemeinderäte und – Rätinnen,
ich hatte Sie vor kurzem informiert, dass bei Bauer Lorenz in Biezighofen im Zuge der Zwangsimpfung gegen die behauptete Blauzungenseuche Einiges geschieht, was nicht rechtmässig sei. Näheres im Anhang.
Heute war der 2. Einsatz des Veterinär Amtes unter Polizeigewalt (Polizeischutz würde die Situation unangemessen umschreiben). Dabei wurde ihm in vielfältiger Hinsicht sein Recht verweigert, trotz eindeutiger Rechtslage. Viele Menschen haben sich engagiert , um Eugen Lorenz und den Tieren beizustehen. Es geht ihnen um die Tiere, die bei vielen Bauern aus Erfahrung nach der Impfung sterben. Jetzt sind nach der 1. Impfung schon 6 Tiere gestorben und die Kühe geben weniger oder keine Milch. Die Bauern sind vernetzt untereinander und wissen über die destruktiven Auswirkungen der Blauzungen-Impfung voneinander. Aber in der Öffentlichkeit muss das verschwiegen werden.
Auszug aus dem (abgeschmetterten) Antrag auf Einstweilige Anordnung zur Abwendung der zweiten Zwangsimpfung:
“Der Nachweis der tatsächlichen Genomnegativität ist Ihnen von Seiten des Instituts Aulendorf auf dem Amtswege bereits zugegangen, das ist auf dem Laborbefund im Adressfeld vermerkt: “Bitte Kopie an RGD Freiburg”.
Es bestand weder für die 1. Zwangsimpfung am 18.12.19 , noch für die 2. Zwangsimpfung am 15.01.20 eine medizinische, seuchenrechtliche oder juristische Rechtfertigung. Was sich hier die Behörden und die Justiz leisten, ist aus vergleichbaren Fällen sattsam bekannt, nur hier im Fall Lorenz kann seine Rechtsanwältin Martina Böswald die Rechtsbeugungen lückenlos nachweisen, vor allem durch selbst angefertigte Laboranalyse der angeblich infizierten Kuh.
Um was geht es also bei diesem Zusammenspiel fast aller Institutionen zum existenziellen Nachteil der kleinen Landwirte? Vom dem Seelenmord an den Landwirten, die ihre vorbildlich gehaltenen und kerngesunden Tiere aufgrund von Staatswillkür und offenbar ohne funktionierende Gewaltenteilung nun krank, leidend und sterbend sehen müssen?
Das ist vor dem parallel anlaufenden Hintergrund der Dreifach-Impfpflicht gegen/mit Masern-Mumps-Röteln mit dem sog. Masernschutzgesetz ab 1.3.20 besonders dramatisch, denn hier verlangt man von den informierten Eltern ebenso, daß sie wider besseres Wissen ihre Kinder impfvergiften sollen ohne realen Nutzen, aber mit vollem Risiko und ohne wirksame staatliche Hilfe im Impfschadensfall, da alles abgestritten und das Wort im Mund herumgedreht wird.

Anwältin EA gegen Zwangsimpfung
Von der Polizei wurde auch gesagt, daß die Badische Zeitung nach vier Zeitungsartikeln (Links siehe oben) jetzt einen Maulkorb von Oben bekommen habe und man nicht mehr hoffen könne, von der Presse Unterstützung zu bekommen! Ach so, und ich dachte, es gäbe Meinungs- und Pressefreiheit! Die ist bei Pharma- und Impfthemen offenbar außer Kraft gesetzt!
Es fällt auf, daß die BZ plötzlich still ist und auch nicht bei der heutigen 2. Zwangsimpfung anwesend war. Wer greift da zum Telefon und gibt der Redaktion den Befehl, über die Rechtsbeugungen und den Skandal nichts mehr zu berichten?
Wie bei der 1. Zwangsimpfung war auch die Polizei wieder dabei, um die sinnlose Zwangsimpfung durchsetzen zu können.
Foto: Privat.
Es gab auch nonverbalen Protest gegen das Unrecht der Zwangsimpfung ohne nachweislichen Grund!

15.01.20: Hochtragende Muttertiere wurden zwangsgeimpft und mit roter und blauer Farbe markiert
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Zwangsimpfungen Tiere – Seite 2
Blauzungen-Impfung, -Impfzwang, -Impfschäden
Skandalfall Bauer Eugen Lorenz