Masernvirus vor Gericht

Das Landgericht Ravensburg gab am Verkündungstag eine Pressemitteilung zum Urteil heraus.
Am 13.04.2015 wurde das Urteil ausgefertigt. Das Gericht veröffentlichte es in Textfassung.
Dr. Lanka hat das Urteil als OCR-Scanversion und einen Scan des Protokolls veröffentlicht.


Für Dr. Stefan Lanka ist das Urteil skandalös und unangemessen. Er veröffentlichte folgende Dokumente, die er als Basis des Fehlurteils ansieht:

1. Stellungnahme von Dr. Stefan Lanka vom 02.02.2015 zum Gutachten von Prof. Dr. Dr. Podbielski vom 17.11.2014
2. Begleitschreiben RA Barth zur Stellungnahme vom 03.02.2015.
3. Verfügung vom Landgericht Ravensburg vom 19.02.2015 für eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme.
4. Ergänzende Stellungnahme: Schreiben von Prof. Podbielski vom 03.03.2015.
Hier enthalten eine entscheidende Falschaussage:

Die notwendigen Daten und Kontrollexperimente zum Ausschluss zelleigener Artefakte anstelle des Masernvirus sind in den Fachartikeln enthalten.

Das politkorrekte Fehlurteil stützt sich in Rn. 116 ausdrücklich auf diese Falschaussage, die in der Virologie üblich ist, Daten zu behaupten, die sie nicht haben und nur vortäuschen, um den Anschein von Wissenschaftlichkeit zu geben.

Dies verwundert um so mehr, weil der Gutachter sich in der mündlichen Verhandlung nur neun Tage später, am 12.03.2015, auf Befragen der Berichterstatterin widersprüchlich äußerte und unverblümt nunmehr erklärte (vgl. Protokoll S. 7):

Auf Nachfrage des Gerichts:
Ich kann jetzt nicht sagen, ob es einen Artikel gibt, der umfassend die gleichen Dinge darstellt wie die erwähnten Originalartikel, ohne deren methodische Schwächen aufzuweisen, also beispielsweise mit den in der Tat zu vermissenden Negativkontrollen. Wobei ich in diesem Zusammenhang erneut darauf hinweise, dass bestimmte Teile der Versuchsanordnung in den Originalartikeln von ’54 und ’58 eine gewisse Kontrollfunktion durchaus haben.

 

Die Widerlegung der in der mündlichen Verhandlung am 12.3.2015 neu vorgebrachten Argumente und Falschaussagen verhinderte das Gericht, indem ich dem Gutachter keine Fragen stellen durfte.
– Trockener Kommentar von Dr. Stefan Lanka, in WissenschafftPlus 04/2015, S. 12.

Photo: Protokoll LG Ravenburg, fair use.

Das Landgericht Ravensburg störte sich aber nicht daran, daß selbst der Gerichtsgutachter, mit dem sie sich duzen, wie aus dem Emailverkehr in den Gerichtsakten hervorgehen soll, den Beklagten Dr. Lanka bestätigte, daß in der Tat Kontrollexperimente (oder Negativkontrollen) vermißt werden. Das ist auch nicht überraschend, da in der gesamten Virologie solche “all-the-same-Kontrollexperimente” mit nicht-infektiösem Material vermißt werden und nirgendwo dokumentiert sind, bei keinem einzigen behaupteten Virus!

Vgl. dazu Rn. 116 des Urteils:

Soweit der Beklagte dartut, dass das Urteil jedenfalls insoweit von falschen Voraussetzungen ausgehe, als der Sachverständige nicht ausgeführt habe, dass in den Publikationen Kontrollexperimente zum Ausschluss zelleigener Artefakte enthalten seien (S. 23 des Urteils unter b., Abs. 2), kann dem nicht gefolgt werden. Der Sachverständige geht in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 03.03.2015, dort S. 3 (Bl. 134 d. A.) unter 6. gerade hierauf ein und legt dar, dass die notwendigen Daten und Kontrollexperimente zum Ausschluss zelleigener Artefakte anstelle des Maservirus in den Fachartikeln enthalten seien, wobei er auf sein Gutachten verweist.

Dies ist eine weitere Rechtsbeugung des Landgerichts Ravensburg gewesen, in das Urteil reinzuschreiben, daß die Kontrollexperimente in den Fachartikeln enthalten seien, obwohl sie nicht enthalten sind, nur weil der Gerichtsgutachter dies zunächst in seinem schriftlichen Gutachten zunächst falsch behauptet hatte, aber in der mündlichen Befragung dann offenbar, sichtlich nervös dabei, Skrupel bekam und den o.g. Rückzieher machte.


Fünf Rechtsbeugungen des Landgerichts Ravensburg
1. Die sechs Arbeiten waren nicht Bestandteil der Gerichtsakten.
2. Dr. Lanka bekam Redeverbot und durfte den Gerichtsgutachter nicht befragen
3. Die wichtige Aussage des Gutachters, daß die wissenschaftlichen Regeln in der “M…Biologie” nicht angewandt werden könnten, vom Richter in das Diktiergerät gesprochen, zurückgespult und genehmigt, schaffte es nicht ins schriftliche Protokoll.
4. Stuhlurteil mit Abwürgung der Beweisaufnahme, was nur zulässig ist bei einfachen Themen und wo die Parteien sich einig geworden sind.
5. Falschaussage in Rn. 116 des Urteils, daß die Kontrollexperimente in den Fachartikeln enthalten seien, obwohl sie es nicht sind und der Gutachter dies in der Befragung selbst zugab.


Die Pro-Impfer jubeln und feieren ihren Pyrrhussieg!

Der Gutachter konnte in dreistündiger Befragung und auch in seinem 36-seitigem Gutachten nicht die geforderte eine Studie des RKI (es herrscht ja Publikationspflicht in Deutschland) oder überhaupt irgendeine auf der Welt nennen.

In seinem Schlußsatz  des Gutachtens gibt er zu, daß keine der sechs zum Beweis vorgelegten Fachartikel (inklusive der reinen Übersichtsarbeit Nr. 5) für sich die Existenz des Masernvirus beweise, sondern nur deren Kombination (mathematisch ausgedrückt also: 6×0 ergibt 6!):

Zitat: “- die Kombination der wissenschaftlichen Aussagen in den sechs vom Kläger vorgelegten Fachartikeln die Existenz des Masernvirus beweisen;”

Verschwörungsbeobachter können in der Formulierung “die Kombination… die Existenz des Masernvirus beweisen” eine versteckte Botschaft der Distanzierung erkennen.

Selbst wenn der Sieg der Pro-Impfer Bestand haben sollte durch schließliche Rechtskraft der Höchstinstanz (also wohl Bundesverfassungsgericht oder EUGH), wäre er nur ein machtpolitischer, nicht einmal ein juristischer, erst Recht nicht ein wissenschaftlicher oder gar moralischer. Denn zum ersten Mal kam in einem Virusexistenz-Gerichtsverfahren heraus, daß die Pro-Beweise recht dünn sind!

Seit 45 Jahren wird also gegen ein Masernvirus geimpft, für das man bis heute keine belastbaren Beweise vorlegen kann, sondern nur behauptete Beweise! Das Impfen erfolgt damit ohne belastbare wissenschaftliche Grundlage! Die vielen Impfopfer müssen sich verhöhnt vorkommen!


12.03.2015, WAZ: Impfgegner muss Preisgeld für “Masern-Beweis” zahlen

Foto: dpa, WAZ, fair use.
Ravensburg. 100.000 Preisgeld hatte ein Biologe demjenigen versprochen, der die Existenz von Masernviren beweist. Ein Arzt tat das – und klagte sein Geld ein.

Ein Impfgegner vom Bodensee muss in einem kuriosen Streit um die Existenz von Masernviren 100 000 Euro an einen Arzt zahlen. Das hat das Landgericht Ravensburg am Donnerstag entschieden.

Der Biologe aus Langenargen hatte im Jahr 2011 demjenigen eine entsprechende Prämie ausgelobt, der die Existenz und Größe der Viren mithilfe von wissenschaftlichen Publikationen belegen könne. Der Mediziner aus dem Saarland hatte genau das getan.

Biologe hatte dem “Sieger” kein Preisgeld überwiesen

Da der Biologe aber die Idee von krankmachenden Viren generell infrage stellt, hatte er dem Arzt kein Geld überwiesen. Daraufhin hatte der Mediziner das Geld vor Gericht eingefordert.

Die Richter urteilten nun, die Kriterien des Preisausschreibens seien formal und inhaltlich erfüllt worden. Der Impfgegner kündigte an, in Berufung zu gehen.
12.03.2015, Schwäbische Zeitung: Masernprozess endet mit spektakulärem Urteil
Zitat: “Virenleugner soll 100.000 Euro Wetteinsatz an Mediziner zahlen. Der Impfgegner Stefan Lanka besitzt eine Eigenschaft, die alle Verschwörungstheoretiker eint: Sie leugnen die Vorgänge dieser Welt. Ihre Leugnungen aber, die stellen sie nie in Zweifel, komme, was wolle. So steht auch Lanka an diesem sonnigen, aber kühlen Morgen vor dem Landgericht Ravensburg und sagt in unverrückbarer Selbstgewissheit zu Dutzenden Medienvertretern, die aus dem ganzen Land angereist sind: „Es gibt keinen Zweifel.“
 
Keinen Zweifel, dass er den Prozess gewinnen werde, keinen, dass es ein Masernvirus an sich gar nicht gibt. Dass Masernimpfungen deshalb sinnlos und „wissenschaftlich gesehen nur gefährlich“ sind, auch dies zweifellos.”

12.03.2015, Schwäbische Zeitung: Biologe Lanka kündigt Berufung an

Zitat: “Die Richter haben den Biologen Lanka dazu verurteilt, 100 000 Euro an den Arzt David Bardens zu zahlen. Lanka hatte demjenigen 100.000 Euro versprochen, der ihm die Existenz des Masernvirus nachweist. Bardens reichte dazu mehrere Fachartikel ein, Lanka weigerte sich jedoch, zu zahlen. Bardens zog daraufhin vor Gericht.”
 


12.03.2015, SZ: Urteil gegen Impfgegner: 100 000 Euro für ein “Hirngespinst”
Zitat:
Für Lanka sind Viren nur “Hirngespinste”
Bereitwillig spricht Stefan Lanka in jedes Mikrofon. So viel Gelegenheit hat er selten, einer breiten Öffentlichkeit seine reichlich kruden Theorien zu unterbreiten. Vor laufender Kamera hält er kleine Medizinvorlesungen – wenn auch über eine Art von Medizin, die nur wenige Menschen überzeugt. Stefan Lanka ist Sympathisant der beängstigenden Germanischen Neuen Medizin und der Perth Group, die die Existenz von Viren leugnet.
 
Zur Jahrtausendwende hielten Leute wie er Südafrikas Regierungschef Thabo Mbeki davon ab, die Aids-Epidemie in seinem Land mit Anti-Viren-Mitteln zu bekämpfen. Mehr als 300 000 Menschenleben habe das gekostet, sagen Kritiker.
 
Doch für Stefan Lanka sind Viren nur “Hirngespinste”. Nach seiner Überzeugung gibt es überhaupt keine ansteckenden Krankheiten. Neben Vergiftungen seien es innere Konflikte, die sich in Pestbeulen, Pockenbläschen und der Immunschwäche Aids Bahn brechen. Impfen ist in dieser Logik brandgefährlich, und Stefan Lanka schreckt auch nicht vor drastischen Vergleichen zurück: “Impfen und Aids: Der Neue Holocaust”, lautet der Titel eines seiner Bücher.
 

Dass nicht Psychotherapien, sondern Impfungen mit Viren die Masern bis auf seltene Ausbrüche wie jetzt in Berlin fast ausrotten konnten, ficht ihn nicht an. In einem Interview erklärte Lanka einmal, weshalb so viele Ärzte das Impfen befürworten: “Um Menschen massenhaft zu schädigen, um sich einen Kundenkreis an chronisch kranken Objekten aufzubauen, die alles mit sich machen lassen.”


Die sechs Beweis-Arbeiten, die nichts beweisen (und die nicht mit der Klageschrift eingereicht worden sein und damit dem Gericht nicht einmal vorgelegen haben sollen)

Kommentare von Prof. Harald Walach zu diesen sechs Arbeiten und ihre unzureichenden Methoden, um das Masernvirus beweisen zu können:

Was ist eine „wissenschaftliche Tatsache“? Ein kleines Fallbeispiel: Der „Masernprozess“
What Is a “Scientific Fact”? A Small Case Study: The “Measles Process”

 



1. Enders, J.F. & Peebles, T.C. (1954): Propagation in tissue cultures of cytopathogenic agents from patients with measles. Proceedings of the Society for Experimental Biology and Medicine, 86(2): 277-286.

Kommentar von Dr. Lanka in WissenschafftPlus 3/2015, S. 9f.: “Wie auf Seite 278 dieser Publikation unten links beschrieben ist, benutzen die Autoren unter anderem das Antibiotikum Streptomycin, um die Rachenabstriche von Masern-Patienten zu „sterilisieren“, bevor die Zellen im Reagenzglas mit den darin vermuteten, vermeintlichen Masern-Viren „infiziert“ werden. Heute ist bekannt, dass Streptomycin Zellen schädigt und tötet, indem es die lebensnotwendigen Bakterien in den Zellen abtötet, die Mitochondrien, die u.a. den Sauerstoff verstoffwechseln.

Den Autoren und allen anderen, die bis heute das Gleiche tun, ist nicht aufgefallen, dass ihre Art und Weise der Behandlung die Zellen im Reagenzglas tötet, da sie die in der Wissenschaft zwingend vorgeschriebenen Kontrollversuche nicht durchgeführt haben und auch heute nicht durchführen. Kontrollversuche sind zwingend notwendig, um auszuschließen, dass nicht die Methode selbst das erzielte Resultat erzeugt. Obwohl weder die Autoren noch sonst wer bis heute, weder in den Abstrichen, den Flüssigkeiten im Reagenzglas noch in einem Menschen ein Masern- oder ein anderes krankmachendes Virus gesehen hat, wird das Töten von Zellen im Reagenzglas als Virusisolation bezeichnet.

Die Autoren, die diese Art der „Virusisolation“ erfunden haben und alle Nachahmer glauben auch deswegen fest an krankmachende Viren, weil Flüssigkeiten von sterbenden Zellen, die auf frische Zellen im Reagenzglas gegeben werden, wieder das gleiche Zellsterben auslösen. Diese Wiederholung des Abtötens von Zellen, nennen die Beteiligten eine Passage des Virus. Auch für diesen Schritt wurden und werden keine Kontrollexperimente durchgeführt. Je nach Menge und Zusammensetzung der verwendeten Flüssigkeiten und Zellen sterben in weiteren Passagen mehr oder weniger schnell Zellen, was als „Abschwächung“ oder „Verstärkung“ des Virus ausgegeben wird.”


Komm.: Die Unwissenschaftlichkeit der Arbeit von Enders über das angebliche Masernvirus wurde in folgenden zwei Abschnitten von Corona_Fakten nachvollziehbar widerlegt:

– Wie kam es zu der Methode (CPE), die jeder Virologe im Labor anwendet, um zu behaupten, er habe ein Virus gefunden und
– Wichtige Anmerkungen zu der wissenschaftlichen Publikation von John Franklin Enders und sein Mitarbeiter Thomas Chalmers Peebles

enthalten im Artikel Machtwerk – Einstieg in die Widerlegung der Virusbehauptung vom 08.02.2021

 


2. Bech, V. & von Magnus, P. (1958) Studies on measles virus in monkey kidney tissue cultures. Acta Pathologica Microbiologica Scandinavica 42(1):75-85.

Kommentar von Corona_Fakten:

“Bech, V. & von Magnus widerlegten vier Jahre nach der Veröffentlichung von John F. Enders die Spekulationen, es könnte sich bei dem zytopathsichen Effekt, um einen viruspezifischen Effekt handeln.

In der Publikation von Bech, V. & von Magnus, P. (1958) […] wird beschrieben, dass der cytopatische Effekt nicht masernspezifisch ist, sondern durch andere Faktoren hervorgerufen wird. So heißt es in der Publikation auf S.80:

„cytopathic changes similar to those caused by measles virus may be observed also in uninoculated cultures of monkey kidney tissue (Fig. 4-5). These changes are probably caused by virus-like agents, so called ‚foamy agents‘, which seem to be frequently present in kidney cells from apparently healthy monkeys“

Übersetzung: “Zytopathische Veränderungen ähnlich denen, die durch das Masernvirus verursacht werden, können auch in nicht-geimpften Kulturen von Affennierengewebe beobachtet werden (Abb. 4-5). Diese Veränderungen werden wahrscheinlich durch virusähnliche Erreger, sogenannte ‘schaumige Erreger’, verursacht, die offenbar häufig in Nierenzellen von scheinbar gesunden Affen vorhanden sind.”

Dieser Satz ist bemerkenswert, weist er doch auf die Unspezifität genau der pathologischen Veränderungen hin, die als Ausgangspunkt für den optischen Beleg einer Infektion in der ersten Publikation von Enders & Peebles gedient hat.”

3. Horikami, S.M. & Moyer, S.A. (1995): Structure, transcription, and replication of mesles virus. In: V. ter Meulen & M.A. Billeter (Eds) Measles Virus. Current Topics in Microbiology and Immunology 191 (pp. 35-50). Springer: New York, Heidelberg.

Kommentar von Prof. Walach: “…  Sie zeigt allerdings: es hat sich ein sehr reichhaltiges Forschungsnetzwerk etabliert von Forschern, die offensichtlich alle unter dem Konsens arbeiten, die hier isolierten Viren seien in der Tat von Masern abgeleitet. Die Richtigkeit dieser Voraussetzung wird weder diskutiert noch problematisiert, sondern offenkundig vorausgesetzt. […] Es ist jedoch klar: über die Methode der Isolation des Virus selbst und die methodische Stichhaltigkeit dieses allerersten Schrittes ist in diesem Review nichts gesagt. Vielmehr wird dies als methodische Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Ob dies gegeben ist, ist aufgrund dieser und der vorher diskutierten Publikationen nicht feststellbar. Formal sollte vielleicht bedacht werden: auch wenn Springer ein sehr guter Verlag ist, werden solche Herausgeberwerke eher einem sanften Review unterzogen.

Komm.: Zu sehen sind nur Mikrovilli, typische Strukturen, wie sie entstehen, wenn man durch Zellen schneidet, die hier zu Viren erklärt werden. Eine weitere Unwissenschaftlichkeit: Wenn man behauptet, daß die Strukturen sphärisch sind, hätten sie auch die Schnittebenen hinter und nach dem Partikel machen müssen, um zeigen zu können, was davor und danach ist (vgl. Dr. Lanka beim Stuttgarter Impfsymposium am 09.04.2016). 

Beachtenswert S. 38, wo die Autoren schreiben, daß die Studien zum (angeblichen) Masernvirus noch nicht weit fortgeschritten seien und keine spezifischen Daten zur Verfügung stehen würden, darum hätten sie eine RNA-Synthese aus zwei anderen Viren (die auch nie isoliert und charakteriert worden sind!) als Modell angefertigt. Da die zwei anderen Viren auch nur Modelle sein konnten, ist das Masernvirus hier ein Modell von zwei anderen Modellen!

Photo: Screenshot Horikami 1995, p. 38.

Damit erfüllt diese Übersichtsarbeit u.a. die Ausschreibungsbedingung nicht, daß nicht mit Modellen oder Zeichnungen des Masernvirus gearbeitet worden sein durfte, sondern eben nur mit Original-Masernviren.


4. Nakai, M. & Imagawa, D.T. (1969): Electron microscopy of measles virus replication. Journal of Virology, 3(2): 187-197.

5. Lund, G.A., Tyrrell, D.L.J., Bradley, R.D. & Scraba, D.G. (1984): The molecular length of measles virus RNA and the structural organization of measles nucleocapsids. Journal of General Virology, 65: 1535-1542.

6. Daikoku, E., Morita, C., Kohno, T. & Sano, K. (2007): Analysis of morphology and infectivity of measles virus particles. Bulletin of the Osaka Medical College, 53(2): 107-114.

Komm.: Eine Studenten-Zeitschrift in Japan. Keine Fachbegutachtung (peer review), der Gerichtsgutachter Prof. Podbielski behauptete diese dennoch.


Der Gutachter

Dr. Stefan Lanka deckt den Wissenschaftsbetrug mit krankmachenden Viren auf! Im Masernvirus-Prozeß am 12.03.2015 kam bei der Anhörung des Gutachters Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Andreas Podbielski, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Universität Rostock, aus Sicht der Impfkritik Folgendes heraus:

1. Keine der vorgelegten sechs Studien beweise die Existenz des Masernvirus’ [wie auch, sie wird ja überall vorausgesetzt].

2. Das Masernvirus existiere dennoch als Gesamtergebnis der sechs Studien. [6 x 0 = 6].

3. Keine der vorgelegten sechs Studien erfülle die Regeln der Wissenschaft.

4. Die Anwendung der [verbindlichen] Regeln der Wissenschaft könne auf die Biologie nicht angewendet werden. [Die Universität Rostock hat aber genau dies unterschrieben und nicht etwa die Biologie von den Regeln ausgenommen.]

5. Einen Paradigmenwechsel, wie vom Richter andiskutiert, wo es keine Viren mehr gäbe, könne er sich nicht vorstellen.

6. Die vorgelegten sechs Studien seien methodisch mangelhaft, er hätte bessere Studien vorgelegt, die die Existenz des Masernvirus beweisen würden. Dennoch genügten sie als Beleg.

7. Auf Befragen des Richters nach exakter Benennung einer konkreten Studie, die die Regeln der Wissenschaft einhält und die Existenz des Masernvirus beweise, sagte der Gutachter, der sich über ein Jahr auf seine Aussage am 12.03.15 vorbereiten konnte, daß es eine Vielzahl von Studien gäbe, und daß die Existenz des Masernvirus’ außer Zweifel stehe, die gesamte Fachwelt sei sich darin einig.

Auf Nachfrage des Richters nach Benennung einer konkreten, einzelnen solcher Studie, sagte er, daß er diese Studie nicht benennen kann, weil dafür die Vorbereitungszeit nicht ausreichend war und er keine Zeit hätte, 10.000 Studien zu lesen. Er sei aber überzeugt, daß es diese Studien und das Masernvirus gäbe.

Man ist gut beraten, sich mit den Ausführungen von Dr. Lanka direkt zu beschäftigen und nicht darauf zu vertrauen, was Andere über ihn behaupten, die ihn gar nicht verstehen können oder wollen!

Der Gutachter Prof. Podbielski konnte auf Nachfrage des Richters also keine einzige Studie benennen, die methodisch sauber nach den guten Regeln der Wissenschaft, die auch die Universität Rostock wie jede andere Universität der Welt auch unterschrieben hat, die Existenz des Masernvirus beschreiben würde. Diese verbindlichen wissenschaftlichen Regeln sollen hier außer Kraft gesetzt werden. Auf die Biologe (zunächst wollte er sagen: Medizin) seien sie nicht anzuwenden, so die verblüffende Aussage des Gutachters.

In dieser Verhandlung am 12.03.2015 wurde damit in aller Öffentlichkeit deutlich, daß in der Virologie mit plumpen Tricks, Verdrehungen und Weglassungen gearbeitet wird, um das falsche Weltbild von Pasteur und Koch aufrecht erhalten zu können. Die Presse hat vergessen, diese Tatsachen mitzuteilen und fast überwiegend Dr. Lanka als unseriös, verrückt oder sonstwie nicht ernst zu nehmen heruntergeschrieben!

 


Einreden von Dr. Stefan Lanka

Offene Fragen und Widersprüche des Verfahrens

 

1. Fehlende Kontrollversuche 

“Die für das Verfahren inhaltlich zentrale Frage, ob durch Kontrollexperimente ausgeschlossen ist, dass Bestandteile und Eigenschaften von fragilen und sterbenden Reagenzglas-Zellen als Masern-Virus fehlgedeutet wurden, beantwortet der Gutachter Prof. Podbielski in seinem Schreiben vom 3.3.2015 unter Punkt 6. und 7. mit JA.

Das Gericht hat diese Aussage unter Ziffer 113 in die schriftliche Urteilsbegründung übernommen.

Im Protokoll der Verhandlung vom 12.3.2015 aber hat der Gutachter auf Seite 7, oben, auf die Frage der Richterin Dr. Brutscher wahrheitsgemäß ausgesagt, dass die sechs vorgelegten Publikationen des Masern-Prozesses „in der Tat“ keine Negativkontrollen enthalten. Diese zentrale Aussage des Gutachters zu Protokoll hat das Gericht in der Urteilsbegründung übersehen oder unterdrückt. Zusammen mit der Tatsache, dass niemals ein Masern-Virus isoliert, biochemisch charakterisiert und publiziert worden ist, ist bewiesen, dass in den sechs vorgelegten Publikationen kein Masern-Virus, sondern nur zelleigene Bestandteile und Eigenschaften von fragilen und sterbenden Zellen im Reagenzglas nachgewiesen wurden.

Diese zentrale Aussage, dass in den sechs Publikationen keine Kontrollexperimente durchgeführt wurden, hat Prof. Dr. Dr. Walach von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt-Oder in einer eigenständigen Stellungnahme bestätigt, die er am 1.11.2015 veröffentlicht hat. Mit dieser Stellungnahme, die auch wissenschaftstheoretisch erklärt, wie es zu Fehlannahmen kommt und warum diese aufrecht erhalten bleiben, sind wir bestätigt worden. Wir sagen Danke nach Frankfurt/Oder für die Aufrichtigkeit und Wissenschaftlichkeit.”

Dr. Stefan Lanka, in: Newsletter von WissenschafftPlus vom 05.11.2015.

Von Prof. Walachs Analyse gibt es eine Übersetzung ins Englische auf dem impfkritischen Blog von Felicia Popescu:
Prof. Harald Walach: What is a “scientific fact”? A small case study: “the measles trial”

“Der Gutachter erwähnt in seinen Ausführungen die für die Existenzbehauptungen von Viren relevante Übersichtsarbeit von Prof. Karlheinz Lüdtke vom Max Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte zur Frühgeschichte der Virologie, Sonderdruck 125, 89 Seiten, 1999. Entweder kennt er diese maßgebliche Publikation nicht, die er als Fachmann auf diesem Gebiet aber kennen muss, oder er unterdrückt diese Information. Darin wird aufgezeigt, dass bis 1953 jedem Virologen und der Wissenschaftsgemeinschaft klar und bekannt war, dass alle Bestandteile, die bis dato als Bestandteile von Viren gedeutet wurden, sich durch Kontrollversuche als Bestandteile von abgestorbenen Geweben und Zellen entpuppten.

Beweis: Prof. Karlheinz Lüdtke, Max Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, Frühgeschichte der Virologie, Sonderdruck 125, 89 Seiten, 1999. i. K. (A 2), Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens.

Auch heute noch nehmen viele Forscher die wissenschaftlich bewiesene Existenz des Masern-Virus an, wenn sie Zellen im Reagenzglas für die vermeintliche Vermehrung des Masern-Virus entsprechend dem bis heute gültigen Protokoll von Enders aus dem Jahr 1954 anwenden. Sie tun das, weil sie die für die Wissenschaftlichkeit konstitutiven Kontrollversuche nicht durchgeführt haben und nicht durchführen, die seit der Positivismus-Debatte in den 70igern eine Selbstverständlichkeit und seit 1998 zwingend vorgeschrieben sind, nachweislich des gesamten Schrifttums hierzu.”

– Quelle: WissenschafftPlus 1/2016, S. 33.


[[Vgl. Karlheinz Lüdtke: Zur Geschichte der frühen Virusforschung, Preprint 1999. Zitat: “Bis zum Aufkommen der Elektronenmikroskopie hätte man noch Formen der kleinsten Mikroben in den Sammelbegriff „Virus“ eingeordnet. Aber 10 Jahre nach Beginn elektronenmikroskopischer Arbeiten seien alle Kriterien, die sich auf methodische Besonderheiten stützten und als grundsätzliche Grenzen galten, hinfällig geworden (Ruska 1950a: 223)”, S. 53.

Auf S. 19 zeigt Prof. Lüdtke auf, daß bis 1953 jedem Virologen und der Wissenschaftsgemeinschaft bewusst und bekannt war, daß alle Bestandteile, die bis dato als Viruspartikel gedeutet wurden, sich durch Kontrollversuche als Rückstände abgestorbener Gewebe und Zellen entpuppten:

Foto: Lüdtke, fair use.

“Diese Experimente erbrachten aber kein Wachstum des filtrierbaren Virus. In der Hoffnung, die Virulenz filterpassierenden Virus auszulösen, wurden auch verschiedene Tierexperimente durchgeführt. Doch die Ergebnisse waren immer negativ. Es gelang niemals, aus den Filtraten durch neuerliche Überimpfung auf die diversen Kutlursubstrate eine filtrierbare Mikrobe “a true filter-passing virus”) zu züchten”.]]

Vgl. dazu die dreiste Fehlinformation in DER SPIEGEL Nr. 25/1965 vom 16.06.1965:
“Noch bis vor wenigen Jahrzehnten war der Erreger der ansteckenden Krankheit – ein Virus, ähnlich wie bei Grippe oder Polio – unentdeckt geblieben. Erst im Jahre 1954 gelang es dem amerikanischen Virusforscher und Nobelpreisträger John Franklin Enders, Masern-Viren im Laboratorium zu isolieren und zu züchten.”

Vergleich auch Stellungnahme von Dr. Lanka vom 02.11.2015 zu einer Spott-Veranstaltung der Materialistenorganisation GWUP, wo er diesbezüglich schreibt:

“[D]ie internationalen und für alle Disziplinen gleich geltenden Regeln wissenschaftlichen Arbeitens wurden 1997 im Auftrag der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) durch eine internationale Kommission festgeschrieben und 1998 veröffentlicht. Diese Regeln gelten… für jeden, der wissenschaftliches Arbeiten und Argumentieren für sich in Anspruch nimmt.

Diese Regeln schreiben vor: “Kontrollversuche mit ebenso vollständiger Offenlegung des Versuchsaufbaus sind zentraler Bestandteil der wissenschaftlichen Methodik, um angewandte Methoden zu verifizieren und Störfaktoren auszuschließen.”

Das bedeutet, dass Publikationen, die keine Kontrollexperimente beinhalten und sich auch nicht auf Experimente beziehen, die durch Kontrollexperimente abgesichert wurden, nicht als wissenschaftlich bezeichnet werden dürfen.

Exemplarisch für alle sogenannten humanen Viren habe ich aufgezeigt, dass keine der publizierten Methoden zum scheinbaren Nachweis des vermuteten Masern-Virus durch Kontrollversuche abgesichert wurden. Niemand darf seit 1998 die Publikationen zum Masern-Virus, die ohne jegliche Kontrollversuche durchgeführt wurden, als wissenschaftlich bezeichnen und deren Schlussfolgerungen einen Wert beimessen.

Was die Öffentlichkeit nicht weiß, ist, dass bis heute keine Strukturen in einem Menschen oder dessen Körperflüssigkeiten gesehen und daraus isoliert worden sind, die wie das aussehen, was als Masern-Virus ausgegeben wird. Stattdessen werden fragile Zellen im Reagenzglas durch die angewandten Laborbedingungen getötet und das Sterben dieser Zellen mit der Anwesenheit von Viren gleichgesetzt.

Weil niemals Kontrollversuche durchgeführt wurden, ist den Beteiligten und der Öffentlichkeit bisher noch nicht aufgefallen, dass statt Bestandteilen eines Virus nur typische Bestandteile der Reagenzglaszellen als Bestandteile eines Virus fehlgedeutet wurden.

Sie haben mit dazu beigetragen, den Glauben an das Masern-Virus, an krankmachende Viren und die Wirksamkeit von Impfungen wider besseren Wissens aufrechtzuerhalten.”

 

2. Masernvirus ist ein Konstrukt

“Im sehr langen Zeitraum des Konsensfindungsprozesses seit  1954, der laut Autoren der Publikation Nr. 6 des Verfahrens (Daikoku et al., 2007) bis zum Jahr 2007 noch nicht abgeschlossen war, werden in sterbenden Zellen gefundene Bestandteile einem konstruierten Modell des Masern-Virus zugeordnet.

Ein solches Masern-Virus wurde weder in einem Menschen, noch in einem Tier oder deren Körper-flüssigkeiten gesehen, daraus isoliert und dessen Bestandteile bestimmt. Es gibt für das Masern-Virus weder einen Goldstandard, noch ein isoliertes Virus und die Bestimmung seiner Bestandteile.”

– Dr. Stefan Lanka, in: WissenschafftPlus Nr. 1/2016, S. 31.

Damit hat das behauptete Masern-Virus keine wissenschaftliche Existenz in Raum und Zeit, sondern ist ein Konstrukt.


3. Bedingungen im Ausschreibungstext und Kommentierung

In dem Preisausschreiben des Dr. Lanka wurden für die Auszahlung der Belohnung von 100.000 Euro sieben Bedingungen genannt:

1. einer

2. wissenschaftlichen

3. Originalarbeit

4. des RKI,

5. in der der Durchmesser des Virus bestimmt wird

6. und in der keine Modelle zur Bestimmung des Durchmessers benutzt werden dürfen,

7. die Existenz des behaupteten Masern-Virus bewiesen wird.


Zu 1.: Statt einer wurde ein Konvolut von sechs Arbeiten eingereicht, von der in keiner einzigen die Existenz des Masernvirus in Erstbeschreibung bewiesen, sondern in fünf Arbeiten vorausgesetzt, also behauptet wurde; davon war eine Arbeit, Nr. 5, lediglich eine Übersichtsarbeit. Das Gericht ist der Auffassung, daß auch mehrere Arbeiten eingereicht werden können und auch eine Übersichtsarbeit ein ausreichender wissenschaftlicher Beweis sei.

Auf Seite 2 des Schreibens des Beklagtenvertreters vom 03.02.2015 schreibt dieser:

„Der Sachverständige verneint das Zusammentreffen beider Voraussetzungen in einem einzigen Artikel und vertritt die Auffassung, dass lediglich die Kombination der wissenschaftlichen Aussagen in den sechs vom Kläger vorgelegten Fachartikeln die Existenz der Masernvirus beweisen, und dass zumindest zwei der Artikel hinreichend Angaben zum Durchmesser des Masernvirus enthalten. Ein einzelner Artikel erfüllt damit nicht die Voraussetzungen an die Auslobung mit der Folge, dass das Preisgeld nicht auszuzahlen ist. In diesem Zusammenhang bleibt die vertretene Auffassung des Beklagten auch ausdrücklich aufrecht erhalten, wonach es sich bei der vorzulegenden Publikation um eine solche des Robert-Koch-Institutes handeln muss.

Die Auslobung darf nicht isoliert gesehen werden, sondern ist im Gesamtzusammenhang zu sehen. Unmittelbar vor der Formulierung der Bedingungen macht der Beklagte klar, wer die Bestimmung des Durchmessers selbst vornehmen oder zumindest bestätigen muss. Es handelt sich um die zuständige Mitarbeiterin des Robert-Koch-Institutes.

Es wird nicht verkannt, dass das angerufene Gericht vorliegend eine gegenteilige Auffassung vertritt. Gleichwohl ist zumindest jede weitere Aufweichung der Bedingungen nicht sachgerecht. Eine einzige oder jede der einzureichenden Arbeiten muss für sich allein die Voraussetzungen der Auszahlung des Preisgeldes erfüllen. Dies trifft auf keine von den vom Kläger vorgelegten Arbeiten zu, wie der Sachverständige einräumen muss.

Die beiden ersten Artikel belegen nicht einmal, dass es sich bei dem übertragbaren Agens um das behauptete Masernvirus handelt.

Die dritte vorgelegte Publikation leidet bereits unter der mangelhaften Dokumentation, so dass der Sachverständige nicht zweifelsfrei einen Beweis im Sinne der Auslobung annehmen kann.

Der vierte vorgelegte Aufsatz belegt nicht in ausreichender Weise die Masern-Spezifität der dargestellten Viruspartikel. Auch dies ist nicht ausreichend im Sinne der Beweisführung nach Stand von Wissenschaft und Technik.“

Quelle: WissenschafftPlus 1/2016, S. 36.


Zu 2.: Keiner der sechs Arbeiten ist wissenschaftlich, indem sie die verbindlichen Regeln einhält. Der Gutachter hat die Regeln für die Virusexistenz-Frage als für nicht anwendbar erklärt. Der Gutachter selbst hält sich nicht an die Regeln, sondern zitiert willkürlich und sinnentstellend. Das Gericht ist beidem gefolgt.

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