Maserntod ein Fake?

24.02.2015  letzte Änderung: 24.05.2019

MASERNTOD in Berlin ein FAKE?                                                                                                 

12 Flyer zu Masern unter Downloads 1 von Nr. 1.80 bis 1.91.
Foto: Hans Tolzin mit freundlicher Genehmigung und mario_vender - fotolia.com.
Foto: Hans Tolzin mit freundlicher Genehmigung und mario_vender – fotolia.com.

Auch nach 10 Monaten dürfen die Tagesspiegel-Leser nicht erfahren, daß das tote Masernbaby vom Februar in Wirklichkeit einen unerkannten Herzfehler hatte. Kein Journalist wundert sich, daß die Obrigkeit keinerlei Fakten rausrückt und die Widersprüche nicht erklärt. Ungeklärt ist weiterhin der Impfstatus des toten Babys – daß es geimpft war, hatte Gesundheitssenator Czaja eingeräumt, offen bleibt die Masernimpfung. Gleichzeitig empört sich der Tagesspiegel immer wieder über den Begriff Lügenpresse. Wie paßt das zusammen?

Zur Erklärung des RKI

Das RKI hat mit seiner Stellungnahme von 08.10.2015 sieben Monaten nach dem behaupteten Maserntod endlich eingestanden, daß das Kind (schönredend) “eine Herzerkrankung” gehabt hatte (die Impfkritiker wurden also bestätigt), aber ungeimpft gewesen sei und mit einer Masernimpfung “gerettet” hätte können. Daran ist zweierlei seltsam: Das Kind hatte eine – offenbar unerkannte – dilatative Kardiomyopathie, die üblicherweise tödlich ist und zur Herztransplantation bereechtigt. Dann hatte der Berliner Gesundheitssenator Czaja schon frühzeitig nach dem Tod des Babys zugegeben, daß das geimpft gewesen sein, nur angeblich nicht gegen Masern. Nun ist es beim RKI wieder ungeimpft. Wer hat nun Recht? Auskunftsersuchen nach dem IFG und Presserecht werden unter Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt. Bedeutet dies, daß das Baby nur die erste Masernimpfung hatte und darum vom RKI als ungeimpft eingestuft wird, weil die zweite Masernimpfung fehlte? Hier eine Analyse von Deutschlands führendem Impfkritiker Hans Tolzin:
Foto: © pix4U - fotolia.com & Hans Tolzin. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: © pix4U – fotolia.com & Hans Tolzin. Mit freundlicher Genehmigung.

Der gefakte Maserntod, schamloses Lügen der Medien

https://youtu.be/LZO9iFTWDh0

24.02.2015 letzte Änderung: 02.04.2015

MASERN-TOD IN BERLIN – oder IMPFSCHADEN-TOD?

Frank Reitemeyer Die verstörende Schadenfreude von Pro-Impfern über den Tod des 18 Monate alten Jungen aus dem Märkischen Viertel in Berlin-Reinickendorf, wie sie in Shitstorms wie von diesem Arzt:
Email vom 24.02.2015 mit Namen und Anschrift, hier unkenntlich gemacht.
Email vom 24.02.2015 mit Namen und Anschrift, hier unkenntlich gemacht.
Beispielhafter Facebook-Kommentar vom 04.30.2015. Foto und Name von uns unkenntlich gemacht.
Beispielhafter Facebook-Kommentar vom 04.30.2015. Foto und Name von uns unkenntlich gemacht.
Zweifelhafte Reaktion der Impfer, weil sie glauben, daß er nicht gegen Masern geimpft war und deshalb starb!
Zweifelhafte Reaktion der Impfer, weil sie glauben, daß er nicht gegen Masern geimpft war und deshalb starb!
… oder beim Kinderdok: https://kinderdoc.wordpress.com/ … zum Ausdruck kam, ist nicht nur moralisch verwerflich (wie die ganze Impferei, mit Vernunft betrachtet!), sondern auch sachlich falsch, wenn nicht gar gelogen, denn der Junge hatte die erste MMR-Impfung bereits hinter sich, wie uns aus glaubwürdiger Quelle mitgeteilt wurde. Falsch sind also alle bisherigen Meldungen, die behaupten: 1. Das Baby wäre an Masern gestorben. Richtig ist, daß Gesundheitssenator Czaja eingeräumt hat, daß das Kind noch eine andere Erkrankung hatte und daran gestorben sein könnte. Richtig ist auch, daß noch nie ein Kind in unserer Zivilisation mit ausreichender Ernährung und Hygiene an Masern gestorben ist. An einem Konsens-Virus sowieso nicht. 2. Das Baby wäre ungeimpft gewesen. Richtig ist, es war geimpft, wie Gesundheitssenator Czaja einräumte. 3. Das Baby wäre geimpft gewesen, aber nicht gegen Masern, wie Gesundheitssenator Czaja behauptete. Richtig ist, daß das Baby die erste Masern- (MMR-) Impfung vor 5 Monaten hinter sich hatte und die zweite jetzt bevorstand. Es ist daher aus Sicht der Impfkritik, die den Wissenschaftsbetrug mit der Virustheorie, dem angeblichen Impfschutz und den angeblichen Impfschutzlücken kennt, nicht auszuschließen, daß das Kind in Wirklichkeit nicht an den Masern, die es nach der ersten Masernimpfung bekam, gestorben ist, sondern – vom Kinderdok unfreiwillig hellgesehen – möglicherweise an den Folgen eines Impfschadens, der aber im Zweifel niemals zugegeben werden würde, da dies sonst den “Impfgedanken” gefährden könnte, denn es darf niemals rauskommen, daß die verheimlichten Impftoten, Impfbehinderten und sonstigen Impfschäden keine seltene Ausnahme, sondern Alltag sind (Tod besonders häufig nach 6-fach-Impfung, Autismus, ADHS, Neurodermitis, Nervenschäden, Epilepsie, Hirntumore usw.).

Der Tod eines Babys ist zu bedauern. Schuldzuweisungen an die Impfkritiker sind unangemessen und werden dem Schmerz der Eltern nicht gerecht. Von uns aus unser aufrichtiges Beileid und Bedauern. Wir fühlen uns aber auch der Wahrheit verpflichtet und wissen, dass das angebliche Masernvirus biologisch und medizinisch nicht die Todesursache sein kann und halten diese Behauptung für politisch. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, die Wahrheit über die Impflüge zu erfahren. Wir Impfkritiker haben daher, im Gegensatz zu den fanatischen Impfmissionaren, die Eltern bislang nicht direkt kontaktiert, weil sie jetzt Anderes zu tun haben. Man sollte sie aus dem Weltanschauungsstreit pro und contra heraushalten.

Weitere Infos folgen.
Update: Die Presse meldet, daß eben, 24.02.2015 nachmittags, das Obduktionsergebnis feststehe: Todesursache: “Masern”. Was aus der zweiten Erkrankung geworden ist, von der gestern noch die Rede war, bleibt abzuwarten. Auch bleibt zu klären, mit welcher wissenschaftlichen Methode man die Todesursache festgestellt hat! Titerbestimmung? Dann hätte man auch würfeln können. Inaugenscheinnahme der typischen Hauterscheinungen? Solange die Charité keine nachvollziehbaren näheren Tatbestände mitteilt, gehe ich davon aus, daß es sich hierbei um eine politische Diagnose handelt, nicht um eine medizinische. Insider-Info aus Arztkreisen: Das angeblich an “Masern” gestorbene und geimpfte Baby hatte offenbar einen einen “schwersten Herzfehler”, wie der Arzt Dr. Steffen Rabe weiß:
“Unverändert gilt: im seltenen Einzelfall können auch ernste Komplikationen oder gar Todesfälle auftreten (vor allem bei Patienten mit Vorerkrankungen, wie dies ja offensichtlich bei dem Berliner Kleinkind der Fall war, bei dem Berliner Kinderärzte über eine schwerste Herzerkrankung berichten).” (Hervorh. von uns) 
http://impf-info.de/aktuelles-mainmenu-214/64-kontakt/183-sz-u-a-hochansteckende-masern-hysterie.html Nach offizieller Darstellung jedoch hatte das Baby keine Vorerkrankungen: http://www.berlin.de/sen/gessoz/presse/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.268444.php Zuvor hieß es jedoch noch, daß das Baby zwar eine Vorerkrankung gehabt hatte, die aber nicht ursächlich für den Tod sei, so daß es die Masern sein mußten:
„Bei dem Kind lag eine Erkrankung vor, die ohne die Maserninfektion nicht zum Tode geführt hätte“, heißt es dazu in einem Statement der Charité. „Insofern ist die Masernerkrankung ursächlich für den Tod des Kindes.“
http://www.bild.de/regional/berlin/masern/an-masern-erkranktes-kleinkind-gestorben-hatte-der-junge-noch-andere-krankheiten-39898982.bild.html Die Lage ist also bis jetzt unklar und die Todesursache “Masern” erfolgte wohl nach dem Ausschlußprinzip. Ob das Baby nun vor Masernausbruch gesund war, eine Vorerkrankung hatte und ob dies eine Herzerkrankung war, bleibt bislang unklar. (Stand 24.02.15, 23 Uhr).

Epoch Times: Desinformation zu Tod nach Masern: Berliner Junge hatte Vorerkrankung

http://www.epochtimes.de/Desinformation-zu-Tod-nach-Masern-Berliner-Junge-hatte-Vorerkrankung-Impfpflicht-Impfung-Masern-Tod-a1223339.html
Anfragen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zum angeblichen “Maserntod”
Ein Kind ist an Masern gestorben Ein Virus war es? Dr. Johann Loibner http://www.aegis.at/wordpress/masern-und-tod-eines-kindes-in-berlin/
Foto: KOPP Online. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: KOPP Online. Mit freundlicher Genehmigung.

Heilpraktiker Wolf-Alexander Melhorn, dipl.rer.pol.
Heilpraktiker Wolf-Alexander Melhorn, dipl.rer.pol.
Date: Thu, 5 Mar 2015 19:36:51 +0100 Subject: Anzeige gegen Impfarzt in Berlin zur beliebigen Verteilung an Impffreunde und Impfgegern Dipl.rer.pol. Wolf-Alexander Melhorn Heilpraktiker Schloßsteige 21 73479 Ellwangen An Polizeidienststelle 73479 Ellwangen 6.3.2015 Hiermit erstatte ich Anzeige wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach Impfung gegen den Impfarzt des Verstorbenen und gegen Unbekannt wegen des dringenden Verdachts verspäteter oder unzureichender Vitamin-A-Substitution des Verstorbenen nach WHO-Therapiestandard zur Behandlung von Masern. Das verstorbene Kind war zum Todeszeitpunkt 1,5 Jahre alt und wohnhaft in Berlin. In den Medien ist darüber ausführlich berichtet. Nach Medienberichten hatte es seit Geburt eine Herzkrankheit. Tatbestand: 1. Das verstorbene Kleinkind hatte, gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), bereits die erste MMR-Impfung ( Masern-Mumps-Röteln ) erhalten und sollte nach Information aus seinem Umfeld in den nächsten Wochen die Folgeimpfung bekommen. Bekanntlich werden bei Erstimpfungen gegen Masern aber Lebendviren geimpft. Wegen des damit verbundenen Erkrankungsrisikos sollen lege artis nur gesunde Kinder geimpft werden. Zeugnis: Sachverständiger 2. Das schließlich an Masern verstorbene Kind war aber nicht gesund, sondern hatte schon vor seiner Impfung einen Herzschaden. In seinem Fall bestand außerdem keine Dringlichkeit für eine solche Impfung, denn nach Einlassung von Müttern, die dort ihr Kind untergebracht hatten, waren zum Zeitpunkt dieser Impfung in dem Kindergarten des Verstorbenen keine Masernfälle gemeldet. Folglich hätte das verstorbene Kind nur geimpft werden dürfen, wenn der Impfarzt vor der Impfung sichergestellt hatte, dass es durch eine Impfung keinen Schaden nehme. In der Öffentlichkeit wird von interessierter ärzticher Seite fälschlich herausgestellt, Impfen sei grundsätzlich harmlos, weil meist binnen weniger Tage nach einer Impfung leichtes Fieber u.ä. auftritt. Tatsächlich ist eine solche Impfreaktion auch Ausdruck eines gesunden Abwehrsystems, das sich – etwa durch Fieber – gegen die Einbringung körperfremder Substanzen zur Wehr setzt. Das ist dann sogar heilsam, wenn das auftretende Fieber dann nicht medikamentös unterdrückt wird. Dagegen abzurenzen ist jedoch die Impfschadenreaktion, die in der Regel erst Wochen oder Monate nach der Impfung – etwa im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen – dann allgemein auffällt. Braucht es doch unterschiedlich lange, bis die toxischen Zusatzstoffe der Impfmittel die kindlichen Nerven nachweislich so angegriffen haben, dass sie deren entwicklungsgemäßes Aussprossen behindern oder stoppen.Die Erscheinungen sind verschieden und nie vohersagbar. Manche impfgeschädigten Kinder machen dann zunächst sogar eine scheinbar ‘rückläufige’ Entwicklung durch, indem sie Fähigkeiten wieder verlieren, die sie ansatzweise bereits gezeigt hatten. Andere Kinder haben schwerste Nervenleiden, wie Dystonien, Zuckungen oder Bewegungausfälle verschiedenster Art. Wieder andere können beispielsweise nicht richtig oder gar nicht mehr hören oder sehen. Alles sind Nervenleiden, die teilweise lebenslang das Kind und die zugehörige Familie schwer belasten. Wieder andere sind vergleichsweise so gering, dass die Symptome erst dadurch als Impfschaden erstmals bewusst werden, wenn als Ausgangszeitpunkt die Nähe zur Impfung hergestellt wurde, denn vor allem die Ärzteschaft hat – als zunächst schadensersatzpflichtige Impfverursacher! – ohnehin kein wirtschaftliches Interesse daran, in die Kritik zu geraten. Ist Impfen doch eine Körperverletzung die oftmals überhaupt erst auf ärztliches Drängen oder Anraten hin erfolgt. Zeugnis: Sachverständiger 3. Der Impfarzt als eigentlicher Schadensverursacher hat aber eine besondere Bedeutung, auch wenn er dann nur bei Missachtung seiner beruflichen Sorgfaltspflicht haftet. Immer kann er sich in Streitfragen allerdings des staatlichen Wohlwollens sicher sein, denn der Staat stellt sich schon aus eigenem, wirtschaftlichen Interesse beim Impfen erst mal auf die Seite der Ärzteschaft. Löst deren medizinische Anerkennung eines Impfschadens doch zu Lasten der Staatskasse möglicherweise lebenslange Rentenzahlungen an den Impfgeschädigten aus. Nicht grundlos entscheiden daher die Versorgungsämter bei Impfschadenansprüchen eher zögerlich zugunsten eines Impfgeschädigten. 4. Im vorliegenden Falle wurde daher der Öffentlichkeit auch von der Politik nur einfach bekannt gegeben, das verstorbene Kind sei eben an Masern gestorben. Mit dieser Information wurde vor der Öffentlichkeit geschickt heruntergespielt, dass das Kind in Wirklichkeit starb, weil es herzkrank gewesen, aber trotzdem mit Lebendviren geimpft worden war, sich daraus, durch Vernachlässigung ärztlicher Sorgfaltspflicht, dann ein Impfschaden entwickelte, der durch einen Masernbefall schließlich zum Tode des Kindes führte. Eine vorherige Verträglichkeitsprüfung des Impfstoffes hätte bei diesem Kleinkind jedenfalls ergeben, dass wegen der Herzschädigung von einer Impfung zunächst besser Abstand zu nehmen war – wie der Ausgang des Geschehens beweist. Zeugnis: Sachverständiger Schon der Beipackzettel des Impfmittels hätte dies ergeben können, auch wenn davon allerdings nicht sicher auszugehen ist, da bei der amtlichen Zulassung von Impfstoffen bekanntlich – unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse! – selbst den bundesdeutschen Aufsichtsbehörden von den Herstellern die genaue Zusammensetzung des Impfstoffes nur teilweise bekannt gemacht wird und die vollständige Zusammensetzung der Impfmittel derzeit in London unter Verschluss bleibt. Zeugnis: Sachverständiger Da allen Impfstoffen in Deutschland aber bis heute ein mit Doppelblindversuchen abgesicherter Wirk- und Ungefährlichkeitsnachweis fehlt, lässt sich zwar die Gefährlichkeit des jeweiligen Impfstoffes von schulmedizinischen Interessengruppen leugnen, doch entbindet das den jeweils impfenden Arzt nicht von seiner Verantwortung für eine Impfung. Inbesbesondere bei Indikationen wie etwa dem Herzfehler des hier verstorbenen Kindes musste ein Impfarzt wegen des therapeutischen Risikos jedoch auf ein Impfen zum damaligen Impfzeitpunkt daher eben verzichten. Schließlich sind bundesweit im Jahr 2014 nur 2 Kinder an Masern gestorben, so dass im Riskovergleich eine Impfung für das verstorbene Kind schon daher nachrangig war. Zeugnis: Sachverständiger 5. Das kranke Kind kann vorliegend am Zusammenspiel der Lebenderreger im gespritzten Kompexmittel gestorben sein, wie möglicherweise auch an der Einzelwirkung einzelner Lebenderreger in dem geimpften Komplexmittel. Nach bisherigen Veröffentlichungen sind solche Fragen ungeprüft und wären als Ermittlungsversäumnis daher nachzuholen. 6. Ebenso unveröffentlicht und daher mit Sicherheit wohl ungeklärt ist auch, ob das, schon vor seiner Erstimpfung bereits kranke Kind nicht Opfer der, in den Impfmitteln enthaltenen, giftigen Impfmittelzusatzstoffe ist. Die zum Tode führenden Masern bekam das Kind schließlich erst Wochen nach seiner Erst-Impfung, denn andere Mütter dieser KiGa wurden erst nach dem Tod des Kindes über einen Masernbefall im KiGa informiert. Folglich handelt es sich nach allem um einen ‘klassischen’ Impfschadenfall: durch die Impfung war durch die Impfzusatzstoffe das Abwehrsystem des vorerkrankten Kindes so weit herabsetzt worden, dass es für Masern anfällig wurde , an denen es verstarb. Zeugnis: Sachverständiger Impfzusatzstoffe dabei ‘Thiomersal ‘ – ein Quecksilberabkömmling – oder Alumiumhydroxid, ein Aluminiumabhömmling. Beide Impfmittelzusätze sind hoch toxisch, weshalb ‘Thiomersal’ schließlich auch seit dem Jahre 2010 aus den Impfmitteln herausgenommen sein soll, Quecksilber aber – weil sonst keine sog. Vielfachimpfungen möglich wären – unter anderem Namen weiterhin in den Impfmitteln belassen ist. Zeugnis: Sachverständiger Das ebenso nervenschädliche Alumiumhydroxid wird in diversen Aufarbeitungen aus gleichem Grund als Impfmittelzusatzstoff eingesetzt. Zeugnis: Sachverständiger 7. Masern sind – nach amtlicher Veröffentlichung der WHO – bei ausreichender Vitamin-A-Ernährung eines Kindes üblicherweise eher kein therapeutisches Problem. Beim vorliegenden Todesfall wurde über eine therapeutische Vitamin-A-Substitution nichts bekannt. Daher könnte eine unzureichende Substitution von Vitamin-A – als ärztliche Missachtung des internationalen Therapiestandards der WHO bei Masern – vorliegend eine zusätzliche Erklärung für den Tod des Kindes sein. Zeugnis: Sachverständiger 8. Zusammenfassung: Das kranke Kind ist an Masern gestorben, obwohl es ‘routinemäßig’ nach Stiko-Empfehlung geimpft worden war. Wegen der vorausgegangenen kardiologischen Erkrankung war es somit ärztliches Versagen, dieses kranke Kind überhaupt zu impfen. Der Impfarzt hat die möglichen Verträglichkeitsprüfungen unterlassen, obwohl diese Impfung in Anbetracht des kindlichen Vorschadens – im Hinblick auf das später dann auch eingetretene Ergebnis – zu diesem Zeitpunkt ohnehin aufschiebbar gewesen wäre. Der Impfarzt handelte somit ersichtlich routinemäßig und offenbar ohne voherige, umfangreiche Risikoinformation der Eltern. Schließlich ist wohl nur so zu erklären, dass nicht schon die Eltern diese Impfung wenigstens auf später verschoben. Zumal zum Impfzeitpunkt im lokalen KiGa keine Masern bekannt waren und 2014 bundeswewit nur 2 Todesfälle durch Masern bekannt wurden. Selbst bei korrekter Durchführung der vorgeschriebenen Impfaufklärung und Vorliegen einer ausdrücklichen Willenserklärung der Eltern, das Kind impfen zu lassen, hätte der Impfarzt angesichts des gesundheitlichen Risikos für den Impfling jedenfalls nicht impfen dürfen, denn – ausweislich des traurigen Ergebnisses – konnte er zu keiner Zeit sicher sein, damit dem Kind nicht zu schaden. Zeugnis: Sachverständiger gez. Wolf-Alexander Melhorn Zusätzliche Information für Interessierte und Ängstliche: Masern lassen sich gut bekämpfen mit dem homöopathischen Mittel: Morbillinum in der Potenzstufe C 200 Potenz. Davon 6 x täglich 1 Globulum; bis zu 5 Wochen Dauereinnahme. Dann einige Zeit Pause.”
,,Es ist nicht redlich, den Herzfehler zu verschweigen und zu sagen, dass Kind sei an Masern gestorben.“ Denn der Herzfehler allein hätte schon zum Tode führen können.” – Der Dortmunder Kinderarzt Peter Fischer-Wasels, in: „Warum Eltern auf Maserimpfung verzichten“, WAZ 20.04.15: http://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/dieses-gehetze-ist-unertraeglich-aimp-id10583382.html#plx897792035
Hausarzt Manfred van Treek aus Viernheim hält die Maserntod-Meldung ebenfalls für einen Fake!
Gegendarstellung zur Masern-Impfkampagne im Februar 2015 von Dr. med. Friedrich Graf, Plön, den 12.03.2015
Vorschau der 1. Seite.
Vorschau der 1. Seite.
Download der Abschrift des obigen Faxes: http://www.stadelmann-verlag.de/download/impfkritikgraf.pdf

Foto: Lüneburger Zeitung, NN.2015
Foto: Lüneburger Zeitung, NN.2015

Foto: Gesundheitliche Aufklärung.
Foto: Gesundheitliche Aufklärung.

Weiterführend:

Kinderarzt kritisiert die “hochansteckende Masern-Hysterie”

Seit des tragischen Tods eines Kleinkindes in der vergangenen Woche ist der Masern-Ausbruch in Berlin in aller Munde. Nun meldet sich ein Kinderarzt mithilfe eines Leserbriefes an die Süddeutsche Zeitung zu Wort und kritisiert, dass mit falschen Zahlen “Panikmache” betrieben werde.

Weiterlesen: http://www.netmoms.de/nachrichten/kinderarzt-kritisiert-die-hochansteckende-masern-hysterie-115850/?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-netmoms&fbc=facebook-netmoms&ts=201502241628


Gegendarstellung zur Masernimpfungs-Kampagne im Februar 2015!
Foto: c) Elnur - fotolia.com und www.impfkritik.de
Foto: c) Elnur – fotolia.com und www.impfkritik.de

Bild: www.pixabay.de und AGI, Arbeitsgruppe IMPFormation.
Bild: www.pixabay.de und AGI, Arbeitsgruppe IMPFormation.

Foto: www.kopp-online.de
Foto: www.kopp-online.de

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