Downloads – Seite 3

24.02.2021 Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht – Zur MNB-Befreiung
02.03.2021 Bay VGH – Keine Testungspflicht für Beschäftigte von Pflegeheimen
05.03.2021 Hochgeschätzte Polizistinnen
05.03.2021 Muster WDR-Programmbeschwerde wegen mRNA-Impfungen
05.03.2021 RA Markus Haintz: 210305 an Gericht wegen Maske_geschwärzt
06.03.2021 Muster-Einspruch_gegen_Strafverfuegungen_betreffend_Demonstrationen
06.03.2021 124 pages of Personal Records of Death Following Vaccination 190 MB
07.03.2021 Demo-Leitfaden – Die heilige Kuh der Demokratie 2021-03
13.03.2021 Prof. Dr. A. Burkhardt – Pathologie des Maskentragens
26.03.2021 BayVGH Beschl. v. 26.03.2021 – 10 CS 21.903 Visierpflicht. Komm. RA Markus Haintz: “Der nächste Verfassungsbruch des Zweiten Senats des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.”
26.03.2021 Ärztliche Impferklärung
28.03.2021 Drei rote Karten fuer Corona – v0.2-2021 Aktion von Dr. Stefan Lanka: Zur Webseite
29.03.2021 Die Coronaskeptiker radikalisieren sich definitiv. Gegendarstellung zum Blick-Artikel
31.03.2021 DGKH – FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet mehr als dass sie nützt
31.03.2021 Haftungsübernahme-Erklärung Schule Masken
02.04.2021 RA Wilfried Schmitz – Fragen an Ihr Gesundheitsamt wegen Maskenpflicht
02.04.2021 Lehrer fragt Behörde zu Tests und Masken
02.04.2021 RA Wilfried Schmitz: Kostenlose anwaltliche Mustervorlage zur Bürgerwehr gegen Bußgeld- und Strafsachen sowie Schulleitungen/Bezirksregierungen
03.04.2021 Corona IQ-Testzentrum
05.04.2021 Daniela Prousa – Offener Brief an Bundesverfassungsgericht
06.04.2021 Thüringen Elternbrief Selbsttests
08.04.2021 Impf-Einladung Land Berlin
08.04.2021

AG Weimar Beschluss 9 F 148/21 EAO keine Masken, keine Tests, kein Abstand. Sensationeller Beschluss eines Kinderschutzverfahrens gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren führt. Zitat: “Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen. […] Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner: 100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.” Artikel bei 2020 News und bei Coronapedia.


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Zeigt diesen Beschluß den Lehrern und Rektoren. Muster-Klage für jedes Familiengericht: Muster-Kischutz-FamGer.-14.-3.21-1

08.04.2021 Brief einer Lehrerin 2021-04 an KollegInnen und Eltern
09.04.2021 COVID-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern
09.04.2021 Inzidenzwert – Der politische Irrweg
09.04.2021 Aktuelle Zitate aus den Leitmedien
10.04.2021 Sicherheit auf Telegram
11.04.2021 RA Holger Fischer zu Schnelltests
11.04.2021 Mustertext Lehrer an Schulleitung – Keine Testdurchführung
11.04.2021 Mustertext Eltern an Schulleitung – Kein Einverständis für Tests
12.04.2021 Anschreiben Kultusministerium
13.04.2021 Unterlassungsaufforderung Lehrer aufgrund AG Weimar 11.01.21
13.04.2021 AG Weilheim 2 F 192-21 untersagt Maskenpflicht für Schulkinder
13.04.2021 Chananya Weissman – 31 Gründe, warum ich den Impfstoff nicht nehmen werde. Hier der engl. Originaltext.
14.04.2021 Mandelzweig – Wissenswertes zur Corona-Impfung – 2. Auflage
14.04.2021 Muster Anzeige gegen Schulleiter, Gesundheitsamt
16.04.2021 Faktenblatt Covidimpfung V7
17.04.2021  Die Polizei, Dein Freund und Helfer    
19.04.2021 Fachärztin – CO2 toxisch in Schwangerschaft. Die Rate an Fehlgeburten in den Phasen der Lockdowns ist weltweit dramatisch angestiegen – um 28 %. Ursächlich kann man die Giftwirkung des CO2 durch das Tragen von Masken hier nicht ausschließen. Es besteht der wissenschaftlich begründete Verdacht, dass das Tragen insbesondere von chirurgischen Masken oder sog. FFP2 Masken mit einer CO2-Exposition der Mutter einhergeht, die bewiesenermaßen zu einer toxischen Wirkung auf das Ungeborene führt.
20.04.2021 Kisielinski – Is a Mask That Covers the Mouth and Nose Free from Undesirable Side Effects in Everyday Use and Free of Potential Hazards? Kisielinksi – Maske Nebenwirkungen und Gefahren
20.04.2021 Studenten stehen auf – Offener Brief an alle Universitäten Deutschlands
20.04.2021 Muster-Strafanzeige gegen Schulleitung wegen Testung gesunder Kinder
21.04.2021 Schulleiterbrief – Gefahren Testkits
22.04.2021 Muster-Strafanzeige gegen Ministerpräsident Kretschmer
22.04.2021 Prof. Murswiek – Verfassungsbeschwerde_ano
23.04.2021 Michael Klein – Covistance – Weltweiter Widerstand
24.04.2021 Frontline Workers Testimonies_News Reports_VAERS data_12APR2021  31 MB. Covid-19-Fallsammlung von Impf-/Genschäden und Impf-Gentoten aus Onlinemedien.
24.04.2021 RA Wilfried Schmitz: Einwohnerantrag §25 GemO NRW gegen Masken und Tests
25.04.2021 RAin Beate Bahner – Abmahnung Labor Sifi
26.04.2021 Prof. Dr. Werner Bergholz – Gefährdungsanalyse Schnelltests Version_2a
29.04.2021 RKI-Korrespondenz zum BMI-Szenarienpapier  50 MB. Dazu ein Video.
12.05.2021 Strafanzeige gegen Swiss National Covid-19 Science Task Force
31.05.2021 3.000 Emails an und von Fauci   371 MB Downloads - Seite 3 Seite 2286: Das Hexengebräu mit angeblichem HI-Virus und HeLa-Tumorzellen und dem angeblichen SARS-CoV-2-Spike-Protein wird von einem Adam Gaertner beschrieben.
10.06.2021 RA Tobias Ulbrich – Strafanzeige und Strafantrag gegen Biontech
19.08.2021 1. Periodic Saftey Update Report (PSUR) EU for Comirnaty

Auswertung des 1. Periodischen Sicherheitsbericht (PSUR) für Comirnaty
Im Durchschnitt mehr als 3 Nebenwirkungen / Betroffenem
Teil I, 26.02.2023

Der periodische Sicherheitsbericht (Periodic Safety Update Report – PSUR) ist das wesentliche Dokument für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit nach dem Inverkehrbringen eines Arzneimittels. Die Zulassungsinhaber haben in diesem Erkenntnisse über Nebenwirkungen des Arzneimittels aus zahlreichen Erkenntnisquellen (klinische Studien, Beobachtungsstudien, Einzelfallberichte, Nebenwirkungsmeldungen, Literaturrecherche etc.) zusammenzustellen und der Zulassungsbehörde zu übermitteln.

Innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Arzneimittels sind die PSURs in 6-Monats-Intervallen vorzulegen.

07.09.2021 KV Nordrhein – Zahlreiche Impf-Komplikationen
16.11.2021 Prof. Dr. Rolf Steyer and Dr. Gregor Kappler: German Analysis. The higher the vaccination rate, the higher the excess mortality
17.11.2021 Pfizer BNT162B2 5.3.6 postmarketing experienceInterne Pfizer-Studie mit neun Seiten möglicher Nebenwirkungen. Über 93.000 Fälle bei 42.000 Probanden. Nur solche Krankheitsbilder wurden berücksichtigt, die bei mindestens 2% der Probanden aufgetreten sind. Wie wahrscheinlich ist es, daß der normale Arzt eines dieser Krankheitsbilder mit der “Impfung” in Verbindung bringt? Unwahrscheinlich, da er zunächst Kenntnis darüber haben muss, daß ein Zusammenhang bestehen “könnte”. Pfizer wollte diese Daten für 50 Jahre unter Verschluß halten, wurde aber von einem US-Gericht dazu gezwungen, sie zu veröffentlichen. Hauptseite: Pfizer Documents. Stunning “Adverse Events Data” released from Pfizer’s COVID-19 vaccine trials today! Weitere Dokumente s. bei uns: 17.11.2021, 21.03.2022, 01.04.2022 und 03.05.2022. 28.11.2021 Video-Komm.: Secret Pfizer Vaxx Adverse-Effects data leaked!
28.11.2021 RAin Beate Bahner und AfA: Auskunftsanspruch nach § 84a AMG – Musterschreiben an Impfbetreiber
18.12.2021 Prof. Bergholz Gefährdungsanalyse Schnelltest, PCR-TestNeu ist der messtechnische Nachweis des krebserregenden Ethylenoxids in den Teststäbchen. Damit ist der Verdacht, dass die Teststäbchen, die mit Ethylenoxid sterilisiert wurden, Ethylenoxid enthalten, bewiesen. Für Lebensmittel und somit für alle Materialien, die im Körper bleiben ist der erlaubte Gehalt an Ethylenoxid lt. Bundesamt für Risikobewertung gleich NULL. Damit sind solche Teststäbchen nicht als Abstrichstäbchen geeignet, sondern maximal für einen Spucktest verwendbar.”
27.12.2021 Beate Bahner – Rechtsgutachten Strafbarkeit Covid-Impfungen §95 AMG Bahners Replik zur Stellungnahme Prof. Pitz
05.01.2022 Beate Bahner – Rechtsgutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests Anlagen_1-19
08.01.2022 Covid-Fragen an den Impfarzt
08.01.2022 A clinical trial regional director filed a $2 billion lawsuit against Pfizer and BioNTech alleging the pharmaceutical companies fabricated and falsified their covid-19 vaccine trial data. The lawsuit was unsealed today after being filed on January 8, 2021. Lawsuit against Pfizer and BioNTech falsified covid-19 vaccine trial data
13.01.2022 Hygieneregeln einer Station für Neugeborene
13.01.2022 Amtsgericht Weilheim Ablehnung Covid-Kinderimpfung   Sorgerecht: Keine Covid-Impfung für das Kind erzwingbar.
15.01.2022

Das zweite AfA Magazin ist da!

Downloads 2 Die Entwicklung, Freigabe, Produktion und Anwendung der COVID-19 Impfstoffe werden auf der Basis der Normen ISO 9001 und ISO 31000 analysiert. Das Ergebnis ist für jeden der Teilaspekte desaströs. Ähnlich wie bei der Entwicklung und Produktion der Boeing 727max sind schwere Verstöße gegen elementare Regeln des Qualitäts- und Risikomanagements zu konstatieren. Die Evidenz ist so erdrückend, dass ein sofortiger Stopp aller Impfungen die einzig logische Konsequenz ist. Besonders gravierend ist, dass mittlerweile im Vergleich zu den „klassischen“ Grippeimpfungen eine bis zu 100fache Häufigkeit von Nebenwirkungen, schweren bleibenden Schädigungen und Todesfällen in zeitlichem Zusammenhang mit den Impfungen dokumentiert wurden. Noch schwerwiegender ist, dass derartige Impfschäden vorhersehbar waren und im Wesentlichen auch hinsichtlich des Schädigungsmechanismus verstanden sind. Eine Fortführung der Impfkampagne kommt damit einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gleich. Wir suchen 100 Betriebe, Geschäftsleute, Vereine, Privatpersonen, die bereit sind, unser AfA-Magazin mitzufinanzieren. Gegen einen Unkostenbeitrag von 350 Euro inklusive MwSt. erhaltet Sie 1000 Exemplare von unserem 32-seitigen Magazin.
15.01.2022

Gutachten Prof. Dr. Ulrike Kämmerer zu Corona-Schnell-Tests und PCR-Tests, die feststellt:  “… dass die in Massentests eingesetzten Antigen-Schnelltests keinerlei Aussage treffen können über eine Infektiosität, da mit diesen Tests lediglich Protein-Bestandteile nachgewiesen werden können ohne jeglichen Zusammenhang mit einem intakten, vermehrungsfähigen Virus.  Um eine solche Infektiosität nachweisen zu können, müsste vielmehr der jeweils durchgeführte Test INDIVIDUELL mit einer Anzüchtbarkeit von Viren aus der Testprobe nachgewiesen werden, was ja ganz offensichtlich nicht erfolgt (und auch nicht leistbar wäre). Außerdem bedingt die geringe Spezifität eine enorm hohe Rate an falschen Test, v.a. falsch positiven Tests.” – In der Binnenlogik der Schulmedizin, die krankmachende Viren überhaupt voraussetzt.

17.01.2022 Zeitung für Alle 2020NEWS 17.01.2022  Ausdrucken, verteilen bei Demos, Spaziergängen
18.01.2022 Antwort an Uni-Klinik Freistellungs-Androhung RA Ralf Ludwig: “Bitte dieses Schreiben der Kollegen aus Magdeburg ausdrucken und dem Arbeitgeber vorlegen. Niemand verliert am 16. März 2022 automatisch seinen Job. Das Verfahren zieht sich vielmehr über einen längeren Zeitraum. Der AG muss am 16. März lediglich melden, ob bei ihm Arbeitnehmer beschäftigt sind, die die Voraussetzungen des § 20a IfSG nicht erfüllen. Das heißt: geimpft, genesen, impfunfähig oder sonst immunisiert. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss der AG pflichtgemäß prüfen. Liegen aus seiner Sicht die Voraussetzungen vor, muss er gar nichts melden. Erst wenn das Gesundheitsamt nach Prüfung aller Voraussetzungen und der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen ein Betretungsverbot ausspricht, muss der Arbeitgeber freistellen. Dann besteht allerdings kein Berufsverbot, sondern ein Betretungsverbot. Kann die Tätigkeit an einem anderen Ort ausgeübt werden, ist die Freistellung rechtswidrig. Weitere Fragen bitte in den Kommentaren.”
20.01.2022 Stellungnahme zu 20a Infektionsschutzgesetz von Libertas & Sanitas “Impfpflicht in ambulant oder stationär arbeitenden medizinischen und pflegenden Einrichtungen bzw. Unternehmen. Wir werden immer öfter angefragt, welche Folgen die Regelungen des § 20a IfSG für die Beschäftigten in pflegenden und medizinischen Berufen haben.” https://www.libertas-sanitas.de/§20a IfSG Hinweise auf rechtliche Konsequenzen
20.01.2022 Informed Choice Australia – 1,000 studies that proof adverse events from Covid-19 vaccines 1.000 Studien, die Impfschäden der Covid 19-Impfstoffe beweisen
21.01.2022 Diese Impfung ist lebensgefährlich
21.01.2022

Prof. Kuhbandner: Der Anstieg der ÜbersterblichkeitZitat: “Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl der Verlauf der Todesfälle im Jahr 2021 als auch der Verlauf der Übersterblichkeit mit einer leichten Zeitverzögerung nahezu exakt den Verlauf der Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen widerspiegelt: Steigt die Anzahl der Impfungen, steigt kurz darauf auch die Anzahl der Todesfälle bzw. Übersterblichkeit, sinkt die Anzahl der Impfungen, sinkt kurz darauf auch die Anzahl der Todesfälle bzw. die Übersterblichkeit. (…) Die Beobachtung, dass von Bundesland zu Bundesland ein unterschiedliches Verlaufsmuster der Übersterblichkeit beobachtet wird, welches dem jeweiligen Verlauf der Impfungen in einem Bundesland folgt, kann nach den gängigen Standards des Schließens von kausalen Zusammenhängen aus Beobachtungsdaten als ein Beleg für einen kausalen Effekt gewertet werden.“

22.01.2022 Musterbrief freie Impfentscheidung Gesundheitsberufe
24.01.2022 Brief an MdBs_neutral
24.01.2022 Ausstiegs-Konzept – Offener Brief MWGFD  Wir fordern einen Ausstieg aus der “Corona-Pandemie und legen ein Konzept vor!” MWGFD-Corona-Ausstiegskonzept
25.01.2022 Verfassungsgerichthof Corona-Fragen an Regierung K.O.-Fragen mit Frist 18.02.2022. Damit ist die Plandemie auch offiziell erkannt. Wann wird das deutsche Bundesverfassungsgericht endlich reagieren?
26.01.2022 Rote Linie Gesundheitspersonal   Viele Stellengesuche ungeimpfter (impffreier) Schwestern und Pfleger.
30.01.2022 Musterschreiben Gesundheitswesen – Impfung trotz Druck nicht zugestimmt Musterschreiben Gesundheitswesen – Impfung unter Druck zugestimmt Prof. Dr. Martin Schwab: Für Selbständige und Arbeitnehmer im Gesundheitswesen gibt es gute Chancen, sich gegen die Impferpressung mit Erfolg zur Wehr zu setzen. Arbeitgeber und Gesundheitsämter, die mit „Spritze oder raus!“ drohen, begeben sich juristisch auf dünnes Eis. Erläuterungen von Prof. Schwab: https://youtu.be/kNWcygJPJy0
05.02.2022 UK VAX GRAPHENE REPORT – Not On The Beeb
05.02.2022 Transkript SCA 90 Lanka Kaufman de (Corona Ausschuss 90)
06.02.2022 Der Maskenzwang ist unwissenschaftlich
12.02.2022 Musterbrief_Impfpflicht_MdB_Langversion_3
14.02.2022 Chronologie eines globalen Genexperiments
14.02.2022

Problematik möglicherweise schwankender Qualität der Impfstoffchargen Antwort der Bundesregierung vom 14.2.2022 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion unvollständig? Am 10. Januar 2022 hat die AfD-Fraktion unter Bezug auf die Erkenntnisse der Pathologie-Konferenz eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet zur Problematik möglicherweise schwankender Qualität bei Impfstoffchargen.

Es wurden folgende Fragen gestellt, auf die von der Bundesregierung folgende Antworten gegeben wurden: “1. Sind im Rahmen der staatlichen Chargenüberprüfungen in Deutschland entsprechende Feststellungen bezüglich stark schwankender Chargenqualität bei COVID-19-Impfstoffen gemacht worden, ggf. bei welchen Impfstoffen?” NEIN 2. Sind im Rahmen der Pharmakovigilanz in Deutschland Chargen von COVID-19-Impfstoffen festgestellt worden, bei deren Einsatz überproportional viele unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) aufgetreten sind, ggf. bei welchen Impfstoffen, in welcher Zahl, und welche UAW wurden dabei in welchem Umfang berichtet? NEIN 3. Sind der Bundesregierung entsprechende Feststellungen zur Chargenqualität und zu chargenabhängig variierender Nebenwirkungshäufigkeit bei COVID-19-Impfstoffen von EU-Behörden oder Behörden anderer Staaten zur Kenntnis gebracht worden?” NEIN In ihrer Antwort betont die Bundesregierung, dass sie diese Besorgnis für unbegründet halte und verweist dazu auf § 32 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Nach § 32 Abs. 1 AMG muss vor jedem Inverkehrbringen einer Impfstoffcharge diese vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nach entsprechender Untersuchung freigegeben werden. Die Bundesregierung erwähnt in ihrer Antwort nicht, dass die Verpflichtung zur Chargenprüfung nach ❗️§ 32 Abs. 1 AMG nicht gilt für Impfstoffe, die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) oder von ihm beauftragten Stellen beschafft und in Verkehr gebracht werden.❗️

Dass dies so ist, beruht auf § 3 Abs. 1 der vom Bundesgesundheitsminister Spahn am 25.5.2020 erlassenen “Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung – MedBVSV)”. In § 3 Abs. 1 werden Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz definiert, die u.a. die Aussetzung des § 32 Abs. 1 AMG verordnen für eben die Impfstoffe, die vom Bundesministerium oder von ihm beauftragten Stellen beschafft und in Verkehr gebracht werden. Nach meiner Kenntnis wurden die Impfstoffe über die von der EU-Kommission geschlossenen Verträge vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschafft, es hat die Verteilung organisiert und auch ausgeliefert. Damit hat das BMG die Impfstoffe gemäß § 4 Abs. 17 AMG in den Verkehr gebracht: “Inverkehrbringen ist das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, das Feilhalten, das Feilbieten und die Abgabe an andere”. Diese Verordnung tritt erst am 31.5.2022 außer Kraft, so dass vom Beginn der Impfstoffauslieferung bis heute die Außerkraftsetzung des die Sicherheit der öffentlichen Gesundheit garantierenden § 32 Abs. 1 AMG gilt.

AfD-Anfrage Ds. 20-656 Schwankungen Impfstoff-Chargen Fragen, die sich aufdrängen (und Anregung an die AfD für eine weitere Kleine Anfrage): 👉Hat das BMG von der Möglichkeit der Aussetzung der Chargenprüfung aufgrund von § 3 Abs. 1 MedBSV Gebrauch gemacht? 👉Hat das PEI Chargenprüfungen für Impfstoffchargen durchgeführt, die vom BMG beschafft und in Verkehr gebracht wurden? Wenn ja, von welchen? Wie waren die Ergebnisse? 👉Liegen dem PEI auf Basis des § 3 Abs. 1 MedBSV Ergebnisse und Prüfprotokolle selbst durchgeführter Chargenprüfungen nach § 32 Abs. 1 AMG vor? 👉Warum antwortet das PEI nicht auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13.7.2021 (Frag den Staat, (Fristablauf 16.08.2021!), die bezüglich Comirnaty u. a. die Freigabespezifikation und eine “Aufstellung der Spezifikationsparameter und Chargen, welche seitens des PEI unabhängig mit eigener Qualitätskontrolle überprüft wurden”, betrifft? https://t.me/RA_Roehrig/115

15.02.2022 Leitfaden Spaziergänge RAin Aline Dreßler
17.02.2022

Freie Ärzte Netzwerk Rhein-Main: Offener Brief an Dr. Gassen 

“Wir, die unterzeichnenden Ärzte, bitten Sie, sich für eine Aufhebung der nach §20a geplanten Impfpflicht in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen und vielen weiteren Einrichtungen einzusetzen. Sowohl Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger, Hebammen, Physiotherapeuten und weitere betroffene Berufsgruppen haben das gleiche Anrecht auf eine freie Impfentscheidung, wie Sie es für unsere Patienten und die breite Bevölkerung befürworten. Viele von diesen Menschen haben sich trotz hoher Exposition mit Aerosolen wie z. B. Zahnärzte, Zahnmedizinisches Fachpersonal oder HNO-Ärzte nicht oder asymptomatisch angesteckt und können von einer guten eigenen Immunität ausgehen.

Menschen, die seit 2 Jahren “an der Front“ stehen, Patienten untersuchen und behandeln, helfen oder pflegen, haben es nicht verdient, gegen ihren Willen zur einer Impfung mit bedingter Zulassung gezwungen zu werden.”

17.02.2022 Klage auf den wissenschaftlichen Virusnachweis. Mit über 10.000 Mitklagenden und deren Anwälten hat die Klägergemeinschaft „Wir Menschen“ beim EFD eine sehr gut fundierte Klage gegen die „Schweizer Eidgenossenschaft“ zu deren „Corona-Politik“ der vergangenen zwei Jahre eingereicht. Artikel bei Uncut News und bei Corona Transition. 2022-01-12 Klagebegehren EFD anonymisiert
17.02.2022 RAin Ringeisen – Anzeige gegen Prof. Ugur Sahin RAin Ringeisen Beschwerde-StA RAin Ringeisen Beschwerde-StA2 Anbei der zweite Teil meiner Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Mainz. Diese hatte mit Schreiben vom 17.02.2022 die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Prof. Dr. Ugur Sahin abgelehnt. Eines wurde bei der Begründung der STA Mainz deutlich: Das mediale und politische Framing von kritischen Personen hat in der Justiz eine hohe Wirkung entfaltet. Das erlebe ich leider auch in anderen Verfahren. Christiane Ringeisen, Rechtsanwältin, Einladungslink zu meinem Kanal https://t.me/HessenSA
20.02.2022 1,000 Peer Reviewed Medical Papers Covid-19 Adverse Reactions
21.01.2022 RA Frank Großenbach – Verfassungsbeschwerde
21.02.2022 ff. BKKProVita: Zehnmal mehr Impfschäden und Krankschreibungen als bisher bekannt
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Covid-Impfschäden lt. BKK-Abrechungsdaten der ICD-Codes von 10,9 Mio. Versicherten zehnmal höher als beim PEI! Rechtsanwätin Beate Bahner: “Das ist der brisanteste Brief des Jahres! Eine Krankenkasse fordert das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zur sofortigen Reaktion auf. Denn die Abrechnungsdaten der BKK Krankenkassen haben ergeben, dass die durch Kliniken und Arztpraxen abgerechneten Impfnebenwirkungen um ein 10-faches höher liegen als die vom PEI angegebenen Verdachtsfälle. Die BKK spricht von einem “HEFTIGEN WARNSIGNAL” bei Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfung! Die Impfungen müssen SOFORT gestoppt werden! Wer als Arzt weiter impft und wer als verantwortliche Behörde und Minister bundesweit und landesweit die Fortführung der Impfungen nicht verhindert, macht sich persönlich haftbar und strafbar!” Brief: Krankenkasse an PEI Impfschäden höher Daten: Datenanalyse Video-Komm. Beate Bahner bei Odyssee   bei Telegram
Warn-Briefe von Beate Bahner: 1. Brief an Ärzte vom 08.07.2021 2. Brief an Ärzte vom 01.08.2021 3. Brief an Alle vom 28.11.2021 4. Rechtsgutachten zur Strafbarkeit der Impfung vom 27.12.2021 Die analysierten ICD-Codes bei der Abrechnung der Ärzte mit den BKK lauten: – T88.0 (Infektion nach Impfung/Sepsis nach Impfung) – T88.1 (Sonstige Komplikationen nach Impfung, Hautausschlag nach Impfung), – Y59.9 (Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen) und – U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID‐19‐Impfstoffen) “Der Vorstand der Krankenkasse BKK ProVita warnt vor einer alarmierenden Untererfassung der Verdachtsfälle von COVID-Impfnebenwirkungen. Deren Zahl ist laut Abrechnungsdaten der Kasse mehr als zehn mal höher, als offiziell angegeben. Bis zu drei Millionen Menschen waren demnach 2021 in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen beim Arzt. In einem am Montag an das Paul-Ehrlich-Institut, die Bundesärztekammer und weitere Institutionen gesandten Brief, der Multipolar vorliegt, spricht der Kassenvorstand von einem „heftigen Warnsignal“. Laut den Daten führte die Impfung zu mehr Krankschreibungstagen als das Coronavirus.Artikel bei multipolar Hochrechnung: “Das Ergebnis ist erschütternd: Über den gesamten Verlauf der Impfkampagne wäre es auf Basis der vorliegenden Zahlen zu über 3,1 Mio Impfkomplikationen gekommen. […] Es gab demnach in Deutschland seit Beginn der Impfkampagne über 400.000 schwere und über 31.000 tödliche Impfkomplikationen. Wem das unrealistisch hoch erscheint: Das würde sich nahtlos in die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes einfügen – die weisen nämlich seit Beginn der 2. Jahreshälfte 2021 eine stetig steigende, rätselhafte Übersterblichkeit von bis zu 26% pro Kalenderwoche aus. Rätselhaft insofern, weil nicht durch Covid erklärbar (maximal 8%). Artikel bei tkp.at Erstmals liegen zu Nebenwirkungen von Covid-Impfstoffen die Zahlen eines großen deutschen Krankenkassenverbands vor. Der Vorstand der BKK ProVita, Andreas Schöfbeck, hat die Daten von Millionen Versicherten der BKK-Gruppe analysieren lassen. Die Gesamtzahl der Nebenwirkungen liegt demnach um ein Vielfaches höher als die, die durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet werden. In einem Videotelefonat mit WELT sagte Schöfbeck am Mittwoch: „Die ermittelten Zahlen sind erheblich und müssen dringend plausibilisiert werden.“ Artikel bei WELT “BKK numbers suggest the total number of side effects reported in Germany are likely in the millions in 2021. This is a huge development!” Artikel bei Gateway Pundit “Die mediale Hysterie um die BKK und ihre Daten zeigt jedenfalls eines deutlich: Die notwendige Debatte um mögliche Sicherheitsrisiken bei den bedingt zu gelassenen Vakzinen hat längst nichts mehr mit Sachlichkeit zu tun. Sie erinnert eher an einen Glaubenskrieg. Auch bei vielen Medien. Aber wo Journalisten den Pfad der ernsthaften Wahrheitssuche verlassen, beginnt die Propaganda. Sie hat längst begonnen – nicht nur beim Thema Corona.” Artikel bei RT Deutsch
23.02.2022, Health ImpactNews: German Health Insurance Claims Show 31,254 Deaths Following COVID-19 Vaccines While Official Government Stats Report Only 2,255 24.02.2022: Antwort des PEI 24.02.2022, Virchowbund: Schwurbel-BKK gibt falschen Alarm bei Impfnebenwirkungen 24.02.2022: Corona-blog.net: “Weiter lässt das Ärzteblatt den Chef des Virchowbunds, Dirk Heinrich, zu Wort kommen. Dieser sagt: „Der ICD-Code U12.9, der zur Dokumentation empfohlen ist, soll etwa bei ,Unerwünschten Nebenwirkun­gen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet‘ angegeben werden“. „Unerwünscht“ und „nicht näher bezeichnet“ umfasse jedoch die gesamte Bandbreite der erwartbaren, milden und vorübergehenden Folgen einer Impfung, wie etwa eine leichte Schwellung an der Einstich­stelle oder erhöhte Temperatur durch die Immunantwort. Wer jetzt nicht alles bewusst falsch interpretieren möchte, sollte an dieser Stelle merken, dass hier schon wieder massiv beeinflusst und manipuliert wird und das vom Ärzteblatt. Aber natürlich ist klar, dass ein Ärzteblatt an dieser Stelle es nicht schafft, neutral zu bleiben, schließlich muss hier ja Partei für Impfärzte ergriffen werden. Wir berichteten bereits über „die Vergütung eines Impfarztes“: Pro Monat bei 300 Impfungen heißt das für diesen nämlich 254.400 €. Ein Arzt berichtete bereits davon, dass ihm zur Meldung von Impfnebenwirkungen an das PEI schlicht und ergreifend die Zeit fehle. Wer den Schluss wie Heinrich zieht, dass man wegen einer leichten Schwellung, die von Anfang an durch die Medien als harmloser „Covidarm“ kommuniziert wurde, zum Arzt geht, der will die Dinge bewusst falsch auslegen. Denn niemand geht wegen einer leichten Schwellung zu einem Arzt oder zumindest die Wenigsten. Interessant dabei, dass bei der gesamten Bandbreite, die er nennt, lediglich Beispiele von leichten „Nebenwirkungen“ genannt werden.” 24.02.2022: Martin Sichert: Alarmierende BKK-Zahlen zu Impfnebenwirkungen – AfD-Fraktion beantragt Fachgespräch im Gesundheitsausschuss “Die AfD-Bundestagsfraktion hat für kommende Woche ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss beantragt, in der Vertreter der Betriebskrankenkassen und der Bundesregierung zu Meldungen der Betriebskrankenkassen Stellung nehmen sollen, wonach es deutlich mehr Impfnebenwirkungen gibt, als bislang behauptet. Dieses Fachgespräch wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.”
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24.02.2022: Prof. Stefan Homburg über Dr. Dirk Heinrich, Virchowbund
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Foto: Prof. Homburg, fair use.

25.02.2022: Antwort der BKK ProVita, “Erläuternde Auswertungen”: “Die BKK ProVita interpretiert diese Daten nicht. Vielmehr sucht sie den Kontakt zu den zuständigen Behörden und Kammern sowie Verbänden. Um dem PEI bei seiner enorm bedeutenden Aufgabe alle erdenkliche Unterstützung zukommen zu lassen, hat sich der Vorstand selbstverständlich für eine eingehende Datenbesprechung mit dem PEI für die kommende Woche bereit erklärt. Die BKK ProVita möchte alle Krankenkassen mit dem gesetzlichen Auftrag anregen, ihrem Beispiel zu folgen und die eigenen Datenbestände zum Wohle der Versicherten in entsprechender Weise auszuwerten.

Die BKK ProVita distanziert sich in aller Deutlichkeit von den unseriösen Äußerungen des Virchowbundes in dessen Pressemitteilung vom 24.02.2022.

Dr. Dirk Heinrich als Bundesvorsitzender des Virchowbundes hat sich zu keinem Zeitpunkt mit dem Vorstand der BKK ProVita ins Benehmen gesetzt oder Einblick in die Datenauswertung verlangt. Nur eine ernsthafte und sachorientierte Datenanalyse kann der Impfstoffsicherheit und somit der Gesundheit der Versicherten einen Nutzen bringen. Polemische Äußerungen lehnen wir als ungeeignetes Mittel der Auseinandersetzung ab. Zuständig für die Klärung der Sicherheit der Impfstoffe ist allein das Paul-Ehrlich-Institut.” Pressemitteilung der BKK ProVita vom 25.02.2022

25.02.2022: Flyer GesundheitsKurier 04-22. Enthält bereits die neuen Impfschadens-Zahlen der BKK.

25.02.2022: Die AOK beantwortet die Anfrage von Röhn/Welt nicht zu deren Zahlen der Impf-Nebenwirkungen und Krankschreibungen nach Covid-Impfungen.

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Foto: Tim Röhn, fair use.

26.02.2022, Report 24: Bloß nichts hinterfragen: Ärzteverband hetzt gegen BKK-Bericht zu Impfnebenwirkungen

26.02.2022, Coronadatenanalyse: Krankenhaus-Abrechnungsdaten: Impfnebenwirkungen 2019 bis 2021Zitat: “Die Abrechnungsdaten der Krankenhäuser ermöglichen einen differenzierten Blick auf Impfnebenwirkungs-Diagnosen im Zeitverlauf. Die Fallzahlen des Jahres 2021 übersteigen diejenigen der Vorjahre etwa um das Zehnfache. Dies ist deutlich höher als es auf Grund der gestiegenen Anzahl der verabreichten Impfdosen zu erwarten gewesen wäre.

Zahlreiche Gründe sprechen dafür, dass diese Daten auch dem für die Überwachung der Impfstoffsicherheit zuständigen Paul-Ehrlich-Institut11 wertvolle Hinweise bei der Erkennung von Nebenwirkungs-Signalen liefern könnten. Einige dieser Gründe sind:

  • Es handelt sich um Angaben, die aus der direkten Interaktion von geschultem medizinischen Personal mit den Betroffenen stammen.
  • Auf Grund der Natur der Daten ist unmittelbar klar, dass es sich um schwerwiegende Symptomatiken handelt, da ansonsten keine stationäre Krankenhausaufnahme erforderlich gewesen wäre.
  • Die Daten enthalten zahlreiche weitere Informationen zu den Betroffenen, insbesondere zu Alter und Geschlecht, zu Liegedauer und Schweregrad sowie zu anderweitigen Diagnosen, die mit den Nebenwirkungen in Zusammenhang stehen könnten.

Weitere Auswertungen dieser Daten, insbesondere konkretere zeitliche Korrelationen zur Impfkampagne und die Untersuchung spezifischer Diagnosen, werden demnächst auf https://www.coronadatenanalyse.de veröffentlicht.”

27.02.2022, Video Komm. kla.tv: Krankenkasse BKK: Bereits 2,5 – 3 Mio. Covid-Impfnebenwirkungen!

28.02.2022, Berliner Zeitung: Impfnebenwirkungen: Peinliches Gegeifere um den Brief der KrankenkasseZitat: “In einem Land mit einem derartigen Datenleck an zuverlässigen Studien und Zahlen in nahezu allen Bereichen der öffentlichen Medizin stünde es den Akteuren allemal besser zu Gesicht, zur Aufklärung beizutragen, anstatt sie verhindern zu wollen.”

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